Erlass des Ministeriums für Bildung, Familie, Frauen und Kultur zur Errichtung der Akademie Hochbegabung
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Amtsblatt des Saarlandes vom 23. Oktober 2008 1689 Erlasse 385 Erlass des Ministeriums für Bildung, Familie, Frauen und Kultur zur Errichtung der Akademie Hochbegabung Vom 7. Oktober 2008 Az.: A 4/B – 3.7.7.0 1. Ziele und Aufgaben 1.1 Die Akademie Hochbegabung konzipiert, koordiniert und organisiert Maßnahmen zur Förderung von überdurchschnittlich leistungsfähigen und hochbegabten Kindern und Jugendlichen im Saarland. 1.2 Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere — die Konzeption und Organisation der Hochbegabtenförderung im Saarland, — die Beratung von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und Lehrkräften, — die Konzeption, Organisation und Durchführung verschiedener Fördermaßnahmen, — die Unterstützung von Schulen bei der Konzeption von Förderangeboten für hochbegabte Schülerinnen und Schüler, — die Organisation und Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen, — die länderübergreifende Kooperation und Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen der Hochbegabtenforschung und Hochbegabtenförderung. 1.3 Die Angebote sind — im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen — bedarfsorientiert. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. 2. Organisation 2.1 Die Akademie Hochbegabung untersteht der Dienst- und Fachaufsicht der Schulaufsichtsbehörde. Ihr Sitz ist am Technisch-Wissenschaftlichen Gymnasium in Dillingen; Zweigstellen sind möglich. 2.2 Konzeption, Projektentwicklung, Organisation und Leitung der Maßnahmen obliegen der Leitung der Akademie Hochbegabung. 3. Erkennen und Erfassen des Förderbedarfs, Beratung 3.1 Das frühzeitige Erkennen überdurchschnittlich begabter und hochbegabter Kinder durch die Schule ist Grundlage für die Planung und Gestaltung von Fördermaßnahmen. Dabei arbeiten die Schulen und die Akademie Hochbegabung fallbezogen mit dem Schulpsychologischen Dienst zusammen. 3.2 Bei der Förderung hochbegabter Schülerinnen und Schüler wird von binnendifferenzierenden und äußerlich differenzierenden Maßnahmen ausgegangen. Grundlage der binnendifferenzierenden Maßnahmen ist die Erarbeitung eines individuellen Förderplans durch die Schule, der die Umsetzung geeigneter Fördermaßnahmen beinhaltet. Empfehlungen zur Teilnahme an Angeboten der äußeren Differenzierung erfolgen maßnahmenbezogen durch die Lehrkräfte oder durch die Schulpsychologischen Dienste. 3.3 Ziel der Beratung zu Fragen im Zusammenhang mit dem Thema Hochbegabung ist es, die Bildungs- und Entfaltungsmöglichkeiten des einzelnen Kindes zu reflektieren, um daraus adäquate Fördermaßnahmen zu entwickeln. Die Beratung wird von Experten aus dem Bereich der Hochbegabtenförderung angeboten. 4. Fördermaßnahmen 4.1 Die Zuweisung zu einer Fördermaßnahme erfolgt durch die Akademie Hochbegabung. Die Zulassung erfolgt im Rahmen der Aufnahmekapazität. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. 4.2 Die Erziehungsberechtigten geben eine verbindliche Erklärung zur Teilnahme ihres Kindes an den Fördermaßnahmen ab. Der Transport zu allen Fördermaßnahmen erfolgt durch die Erziehungsberechtigten. 4.3 Fördergruppen Hochbegabte Schülerinnen und Schüler erhalten an einem Tag pro Woche in Kleingruppen eine spezielle Förderung, die sie alternativ zum Regelunterricht (Vormittagsfördergruppe) bzw. außerhalb des Regelunterrichts (Nachmittagsfördergruppe) besuchen. Dabei handelt es sich um EnrichmentMaßnahmen, durch die das übliche Unterrichtsangebot ergänzt, nicht etwa ersetzt wird. Zugang zu den Fördergruppen haben Kinder und Jugendliche mit einer schulpsychologischen Empfehlung auf Basis eines standardisierten Intelligenztests. Die Teilnahme an den Fördergruppen kann im Zeugnis unter der Rubrik „Bemerkungen“ mit folgender Eintragung ausgewiesen werden: „Die Schülerin/ Der Schüler hat regelmäßig an einer Vormittagsfördergruppe/Nachmittags fördergruppe der Akademie Hochbegabung teilgenommen.“ 4.4 Studientage Bei den Studientagen handelt es sich um ein- oder mehrtägige außerschulische Unterrichtsveranstaltungen, die jeweils für eine bestimmte Altersstufe ausgeschrieben werden und sich an Vorschulkinder sowie Schülerinnen und Schüler der Grundschule und der Sekundarstufen I und II richten. Bei der Bewerbung um eine Teilnahme ist eine Empfehlung der jeweiligen Schule oder des jeweiligen Kindergartens erforderlich. Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler werden für die Dauer der Studientage vom Besuch des regulären Unterrichts befreit. 4.5 Akademien Die Akademie Hochbegabung im Saarland organisiert in den Sommerferien Ferienakademien als außerschulische Unterrichtsveranstaltung, insbesondere Saarländische SommerAkademie (Klassen 1 bzw. 3 bis 6) Saarländische JuniorAkademie (Klassen 7 bis 10) Saarländische SchülerAkademie (Klassen 11 und 12). Teilnahmevoraussetzung ist eine schulische Empfehlung. 5. Qualifizierung Die Akademie Hochbegabung führt im Rahmen der Lehreraus- und Lehrerweiter bildung Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen für Lehrkräfte durch, um diese für die Umsetzung der Förderkonzepte in den Schulen und Kindergärten zu qualifi zieren und zu sensibilisieren. 6. Inkrafttreten Dieser Erlass tritt zum 1. August 2008 in Kraft. Saarbrücken, den 7. Oktober 2008 Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur Im Auftrag Arend Bekanntmachungen 386 Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft und Wissenschaft Planfeststellungsbeschluss zum Bau der L.I.O. 141 neu im Be reich der OD Ottweiler — Augasse —, der Anpassung der B 41 im Einmündungsbereich der L.I.O. 141 neu und zum Bau eines Wendehammers im Zuge der L.I.O. 141 alt im Einmündungsbereich der Freiherr-vom-Stein-Straße in der OD Ottweiler einschließlich der naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Der Planfeststellungsbeschluss des Ministeriums für Wirtschaft und Wissenschaft vom 30. September 2008 (Az.: A/3 PF – 4/2008), liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) betreffend den Bau a) der Landstraße I. Ordnung 141 (L.I.O. 141) mit einer Länge von 198,5 m im Bereich der Ortsdurchfahrt der Stadt Ottweiler beginnend unterhalb des Einmündungsbereiches Goethestraße in die Linxweilerstraße (Plan-km 0+050) bis zur neu zu errichtenden Einmündung der L.I.O. 141 in die Bundesstraße 41 (Plan-km 0+255.528), b) der Änderung der B 41 im Bereich der Netzknoten 6508 001 und 6509 165 zwischen den Plan-km 0+022 und 0+260 auf einer Länge von 238 m, c) die Errichtung eines Wendehammers im Zuge der L.I.O. 141 (alt) im Einmündungsbereich der Freiherr-vom-Stein-Straße und der Linxweilerstraße einschließlich d) der naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Planungsbereich sowie in der Gemarkung Wiebelskirchen in der Zeit vom 4. November 2008 bis 18. November 2008 (einschließlich) im Rathaus der Stadt Ottweiler, Gebäude Goethestraße 13 a, Zimmer 14, während der Dienststunden zur Einsicht aus. Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, sowie den bekannten Betroffenen zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Saarländisches Verwaltungsverfahrensgesetz). Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft — Planfeststellungsbehörde — Im Auftrag gez. Jager 390 Veröffentlichungen des Statistischen Amtes Saarland im Monat September 2008 Statistische Berichte Bevölkerung, Erwerbstätigkeit, Haushalte und Familien im Saarland 2006 A I 5/A VI 2 — j 2006 Natürliche Bevölkerungsbewegung 2007 A II 1 — j 2007 II. Beschlüsse und Bekanntmachungen Amtsblatt des Saarlandes vom 23. Oktober 2008 1691 Wanderungen 2007 A III 1 — j 2007 Sterbefälle 2007 nach Todesursachen, Geschlecht und Altersgruppen A IV 3 — j 2007 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am 31. Dezember 2007 A VI 5 — vj 4/2007 Gewerbeanzeigen im Saarland 2. Quartal und 1. Halbjahr 2008 D I 2 — vj 2/2008 Verarbeitendes Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden im Juli 2008 E I 1 — m 7/2008 Produktionsindex und Produktion ausgewählter Erzeugnisse im Produzierenden Gewerbe des Saarlandes 2. Vierteljahr 2008 E I 2 — vj 2/2008 Baugewerbe im Juni 2008 E II 1/E III 1 — m 6/2008 Baugewerbe im Juli 2008 E II 1/E III 1 — m 7/2008 Gemeldete Baugenehmigungen im 2. Vierteljahr 2008 F II 1 — vj 2/2008 Fremdenverkehr im April 2008 und Winterhalbjahr 2007/2008 G IV 1 — m 4/2008 Straßenverkehrsunfälle im Juni 2008 H I 1 — m 6/2008 Verbraucherpreisindex August 2008 M I 2 — m 8/2008 Kaufwerte landwirtschaftlicher Grundstücke 2007 M I 7 — j 2007 Verdienste und Arbeitszeiten im Saarland 1. Quartal 2008 N I 1 — vj 1/2008 Das Anlagevermögen im Saarland 1991 bis 2006 P I 6 — j 2006 Aktuelle Wirtschaftszahlen für das Saarland Ausgabe Januar bis Juni 2008 Z 1 — m 6/2008 Stellenausschreibungen 387 Stellenausschreibung des Ministeriums für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales ist beim Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz die Stelle einer/eines Veterinärin/Veterinärs zu besetzen. Aufgabengebiet: Das Aufgabengebiet der/des zukünftigen Stelleninhaberin/Stelleninhabers umfasst die gesamte Palette des amtstierärztlichen Dienstes, insbesondere: Tierseuchenbekämpfung Tierschutz Schlachttier- und Fleischhygiene Recht der nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukte Tierarzneimittel Anforderungsprofil Gewünscht werden: Abgeschlossenes Hochschulstudium der Veterinärmedizin, Promotion Befähigung für den amtstierärztlichen Dienst Fundierte und umfassende Fachkenntnisse im Aufgabengebiet Kenntnisse im Umgang mit Standardsoftware und Erfahrungen mit den aktuellen Veterinärinformationssystemen Verantwortungsbereitschaft, Organisationsgeschick, Durchsetzungsvermögen und ein hohes Maß an Engagement Führerschein der Klasse B und die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des Privatfahrzeuges gegen Reisekostenvergütung Bereitschaft zur Arbeit auch außerhalb des üblichen Arbeitszeitrahmens Die Teilnahme an wöchentlich wechselnden Rufbereitschaftsdiensten ist verpflichtend. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Im Rahmen des Frauenförderkonzeptes strebt die Landesregierung eine Erhöhung des Frauenanteils an und ist daher an Bewerbungen von Frauen interessiert, ebenso wie an der Bewerbung schwerbehinderter Menschen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind spätestens 3 Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt des Saarlandes beim Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales — Personalreferat — A 2/1 Franz-Josef-Röder-Straße 23 66119 Saarbrücken einzureichen Für nähere Auskünfte steht Herr Martin Irsch (Tel. 06 81/5 01-32 65; E-Mail: m.irsch@justiz-soziales.saarland.de) zur Verfügung.