Erlass des Ministeriums für Finanzen und Bundesangelegenheiten betr. Bewertung der Dienstposten des gehobenen und des mittleren Dienstes beim Landesamt für Finanzen vom 14.08.2001 - A/4 - 1 -O 1511.7b.K -
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An das Landesamt für Finanzen Präsident-Baltz-Straße 5 66119 Saarbrücken A/4 – 1 – O 1511.7b.K Herr Klär 0681/501-1647 0681/501-1519 g.klaer@finanzen.saarland.de 14.08.2001 Bewertung der Dienstposten des gehobenen und des mittleren Dienstes beim Landesamt für Finanzen Anl.: - 2 – (mehrfach) Als Anlage übersende ich 1 Katalog über die Bewertung der Dienstposten der Beamten/Beamtinnen des gehobenen Dienstes beim Landesamt für Finanzen (Dienstpostenbewertungskatalog g.D. LfF) vom 14.08.2001 und 1 Katalog über die Bewertung der Dienstposten der Beamten/Beamtinnen des mittleren Dienstes beim Landesamt für Finanzen (Dienstpostenbewertungskatalog m.D. LfF) vom 14.08.2001 zur Kenntnis. Die Dienstpostenbewertungskataloge treten mit Wirkung vom 1. Oktober 2001 in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft: - der Katalog über die Bewertung der Dienstposten der Beamten/Beamtinnen des gehobenen Dienstes bei der Oberfinanzdirektion S brüc??ken-Land (Dienstpostenbewertungskatalog g.D. OFD) vom 21.10.1996, soweit er die Bewertung der Dienstposten betrifft, die zu der ehemaligen Gruppe St 3 (ZBS und ZBFS) der Oberfinanzdirektion Saarbrücken gehört haben, aarund - der Katalog über die Bewertung der Dienstposten der Beamten/Beamtinnen des mittleren Dienstes bei der Oberfinanzdirektion SaarbrückenLand (Dienstpostenbewertungskatalog m.D. OFD) vom 21.10.1996, geändert durch Erlass vom 19.03.1997 – A/2 – 2 – O 1511 –, soweit er die Bewertung der Dienstposten des mittleren Dienstes betrifft, die der ehemaligen Gruppe St 3 der Oberfinanzdirektion Saarbrücken zugeordnet waren. Beamte/Beamtinnen des mittleren Dienstes, die überwiegend Funktionen des gehobenen Dienstes wahrnehmen, werden dienstpostenmäßig der Bes.Gr. A 9 m.D. + Z zugeordnet. Dienstposten, die durch die o.a. Dienstpostenbewertungskataloge höher als bisher bewertet sind oder aufgrund dieser Bewertungskataloge neu zugeschnitten werden, um so eine höherwertige Zuordnung zu erhalten, sowie freie oder künftig frei werdenden Dienstposten des mittleren Dienstes der Bes.Gr. A 9 m.D. oder höher und des gehobenen Dienstes der Bes.Gr. A 12 oder höher sind in gebotenem Umfang auszuschreiben. Dabei gehe ich davon aus, dass die Stellenausschreibungen – wie sonst üblich – auch im übrigen Geschäftsbereich des Ministeriums für Finanzen und Bundesangelegenheiten bekannt gegeben werden. Ich bitte, diesen Erlass sowie die beigefügten 2 Dienstpostenbewertungskataloge den Beamten/Beamtinnen Ihres Geschäftsbereichs in geeigneter Form zur Kenntnis zu geben. In Vertretung Beglaubigt gez. Gerhard Wack Angestellte