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VerwaltungsvorschriftenMinisterium der Finanzen und für WissenschaftErlass des Ministeriums für Finanzen und Bundesangelegenheiten betr. die Bewertung der Dienstposten des höheren und des gehobenen und des mittleren Dienstes bei den Finazämtern und des gehobenen und des mittleren Dienstes bei der Oberfinanzdirektion Saarbrücken vom 17.07.2001 - A/4 -1 - O 1511. 3aK -

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Erlass des Ministeriums für Finanzen und Bundesangelegenheiten betr. die Bewertung der Dienstposten des höheren und des gehobenen und des mittleren Dienstes bei den Finazämtern und des gehobenen und des mittleren Dienstes bei der Oberfinanzdirektion Saarbrücken vom 17.07.2001 - A/4 -1 - O 1511. 3aK -

Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft · vom 2001-08-15

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An die Oberfinanzdirektion Saarbrücken - Referate St 11 und St 12 - Präsident-Baltz-Straße 5 66119 Saarbrücken A/4 – 1 – O 1511.3aK Herr Klär 0681/501-1647  0681/501-1519  klaer@mfb.x400.saarland.de Datum 17.07.2001 Bewertung der Dienstposten des höheren, des gehobenen und des mittleren Dienstes bei den Finanzämtern und des gehobenen und des mittleren Dienstes bei der Oberfinanzdirektion Saarbrücken Anl.: - 3 – (mehrfach) Als Anlage übersende ich 1 Katalog über die Bewertung der Dienstposten der Beamten/Beamtinnen des höheren und des gehobenen Dienstes bei den Finanzämtern (Dienstpostenbewertungskatalog h.D. u. g.D. FÄ) vom 17.07.2001, 1 Katalog über die Bewertung der Dienstposten der Beamten/Beamtinnen des mittleren Dienstes bei den Finanzämtern (Dienstpostenbewertungskatalog m.D. FÄ) vom 17.07.2001 und 1 Katalog über die Bewertung der Dienstposten der Beamten/Beamtinnen des gehobenen Dienstes und des mittleren Dienstes bei der Oberfinanzdirektion Saarbrücken (Dienstpostenbewertungskatalog g.D. u. m.D. OFD) vom 17.07.2001. Die Dienstpostenbewertungskataloge treten mit Wirkung vom 15. August 2001 in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft: - mein Erlass vom 21.10.1996 – A/2 – 2 – O 1511 – betreffend Bewertung der Dienstposten des höheren, des gehobenen und des mittleren Dienstes bei den Finanzämtern und des gehobenen und des mittleren Dienstes bei der Oberfinanzdirektion Saarbrücken (Land), geändert durch mein Erlass vom 19.03.1997 – A/2 – 2 – O 1511 -, - der Katalog über die Bewertung der Dienstposten der Beamten/Beamtinnen des höheren und des gehobenen Dienstes bei den Finanzämtern – Sachgebietsleiter/in und Sachbearbeiter/in – Bewertungskatalog vom 28.03.1973, geändert durch Erlass vom 21.10.1996 – A/2 – 2 – O 1511 -, - der Katalog über die Bewertung der Dienstposten der Beamten/Beamtinnen des mittleren Dienstes bei den Finanzämtern (Dienstpostenbewertungskatalog m.D. FÄ) vom 21.10.1996, mein Erlass betreffend Bewertung der Dienstposten des mittleren Dienstes in der Erbschaftund Schenkungsteuerstelle beim Finanzamt Saarbrücken Mainzer Straße vom 23.09.1998 – A/2 – 2 – O 1511 – und mein Erlass betreffend Bewertung der Dienstposten des mittleren Dienstes in der Arbeitgeberstelle beim Finanzamt Völklingen vom 20.03.2000 – A/2 – 2 – O 1511 -, - der Katalog über die Bewertung der Dienstposten der Beamten/Beamtinnen des gehobenen Dienstes bei der Oberfinanzdirektion S brüc??ken-Land (Dienstpostenbewertungskatalog g.D. OFD) vom 21.10.1996 mit Ausnahme der Bewertung der Dienstposten, die zu der ehemaligen Gruppe St 3 (ZBS und ZBFS) der Oberfinanzdirektion Saarbrücken gehört haben, aarund - der Katalog über die Bewertung der Dienstposten der Beamten/Beamtinnen des mittleren Dienstes bei der Oberfinanzdirektion SaarbrückenLand (Dienstpostenbewertungskatalog m.D. OFD) vom 21.10.1996, geändert durch Erlass vom 19.03.1997 – A/2 – 2 – O 1511 –, mit Ausnahme der Bewertung der Dienstposten des mittleren Dienstes, die der ehemaligen Gruppe St 3 der Oberfinanzdirektion Saarbrücken zugeordnet waren. Beamte/Beamtinnen des mittleren Dienstes, die überwiegend Funktionen des gehobenen Dienstes wahrnehmen, werden dienstpostenmäßig der Bes.Gr. A 9 m.D. + Z zugeordnet. Ich bitte, mich vor der künftigen Übertragung von Funktionen des gehobenen Dienstes auf Beamte/Beamtinnen des mittleren Dienstes vorab zu unterrichten. Dienstposten, die durch die o.a. (neuen) Dienstpostenbewertungskataloge höher als bisher bewertet sind oder aufgrund dieser Bewertungskataloge neu zugeschnitten werden, um so eine höherwertige Zuordnung zu erhalten sowie freie oder künftig frei werdenden Dienstposten des mittleren Dienstes der Bes.Gr. A 9 m.D. oder höher und des gehobenen Dienstes der Bes.Gr. A 12 oder höher sind innerhalb Ihres Geschäftsbereichs in gebotenem Umfang auszuschreiben. Dabei gehe ich davon aus, dass die Stellenausschreibungen – wie sonst üblich – auch im übrigen Geschäftsbereich des Ministeriums für Finanzen und Bundesangelegenheiten bekannt gegeben werden. Ich bitte, diesen Erlass sowie die beigefügten 3 Dienstpostenbewertungskataloge den Beamten/Beamtinnen Ihres Geschäftsbereichs in geeigneter Form zur Kenntnis zu geben. In Vertretung gez. Gerhard Wack


Erlass des Ministeriums für Finanzen und Bundesangelegenheiten betr. die Bewertung der Dienstposten des höheren und des gehobenen und des mittleren Dienstes bei den Finazämtern und des gehobenen und des mittleren Dienstes bei der Oberfinanzdirektion Saarbrücken vom 17.07.2001 - A/4 -1 - O 1511. 3aK -Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen