Erlass über den Schulversuch Gleichzeitiger Erwerb der deutschen Allgemeinen Hochschulreife und des französischen Baccalauréat an saarländischen Gymnasien Vom 2. Juli 2019
der die Bewertung im Hinblick auf den Erwerb des Baccalauréat vornimmt Dem Prüfungsausschuss gehören folgende Mitglieder an: 1. der Beauftragte für den französischsprachigen Prüfungsteil oder sein Vertreter, der von der zuständigen französischen Behörde eingesetzt wird, als Vorsitzender des Baccalauréat-Prüfungsausschusses; 2. ein Schulleiter und gegebenenfalls ein von der zuständigen deutschen Behörde beauftragter Verantwortlicher, 3. die Lehrkräfte der Schule, die die Arbeiten in den spezifischen Fächern korrigiert und benotet haben. Ein Mitglied des Prüfungsausschusses oder ein Fachlehrer ist Protokollant.
des Baccalauréat bewertet werden Die Fächer der schriftlichen Prüfung sind a) Französisch (Gewichtungsfaktor 1), b) Geschichte oder ein weiteres gesellschaftswissenschaftliches Fach (Gewichtungsfaktor 1). Der Prüfling entscheidet sich zu Beginn des letzten Schuljahrs, in dem die Prüfung stattfindet, für das Fach Geschichte oder das weitere gesellschaftswissenschaftliche Fach als schriftliches Prüfungsfach. Die Leistungen in dem nicht für die schriftliche Prüfung gewählten Fach werden am Ende des letzten Schuljahrs mit einer Endnote (Gewichtungsfaktor 1, deutsches Notensystem) bewertet, die gemäß § 7 und § 9 Absatz 1 in das Notenverzeichnis eingetragen wird.
Das Fach der mündlichen Prüfung ist Französisch (Gewichtungsfaktor 1).
Bei der Umrechnung der Noten in das französische Notensystem wird die zwischen beiden Ländern geltende Praxis angewandt.
Die schriftlichen und mündlichen Prüfungen finden im zeitlichen Zusammenhang mit der Abiturprüfung statt.
Sobald der Zeitplan für die deutsche Abiturprüfung festgelegt ist, setzen die zuständigen deutschen Behörden das französische Ministerium für Erziehung darüber in Kenntnis.
Nach Eingang dieser Mitteilung wird den zuständigen deutschen Behörden vom französischen Ministerium für Erziehung der Beauftragte für den französischsprachigen Prüfungsteil oder sein Vertreter schriftlich benannt.
Schüler zur Prüfung Die Schülerinnen und Schüler melden sich innerhalb der festgesetzten Frist bei der Verwaltung ihrer Schule zur Prüfung.
Folgende Aufgabentypen stehen zur Wahl: a) für Französisch — Textaufgabe (gelenkter Kommentar, literarischer Text von etwa 550 bis 750 Wörtern, 4 bis 6 Arbeitsaufträge); — Textaufgabe (gelenkter Kommentar, nichtliterarischer Text von etwa 550 bis 750 Wörtern, 4 bis 6 Arbeitsaufträge); b) weiterer Aufgabentyp, der von den zuständigen Behörden festgelegt wird; für Geschichte oder das weitere gesellschaftswissenschaftliche Fach — Analyse von Dokumenten mit eingliedriger oder untergliederter Arbeitsanweisung; — nicht materialgebundene Aufgabe (Aufsatz).
Den Prüfungsaufgaben sind die Erläuterungen, die den Prüflingen für die Bearbeitung gegeben werden, und die Hilfsmittel, die ihnen gegebenenfalls bei der Prüfung zur Verfügung gestellt werden, beizulegen. In der Regel hat der Prüfling bei jedem schriftlichen Prüfungsteil die Wahl zwischen mindestens zwei Prüfungsaufgaben.
Die zuständige deutsche Behörde bestimmt die Prüfungsaufgaben.
Die Dauer der schriftlichen Prüfungen in Französisch und in Geschichte oder dem weiteren gesellschaftswissenschaftlichen Fach entspricht den jeweils für die Abiturprüfung vorgesehenen Regelungen der deutschen Länder.
Prüfungsarbeiten Die schriftlichen Prüfungsarbeiten werden zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife korrigiert und benotet.
Sodann werden die nach dem deutschen Notensystem erteilten Noten in das französische Notensystem umgerechnet.
Vor Beginn der mündlichen Prüfungen beruft der Beauftragte für den französischsprachigen Prüfungsteil die Mitglieder des Prüfungsausschusses zu einer Konferenz ein.
Unter Leitung des Beauftragten für den französischsprachigen Prüfungsteil nimmt der Prüfungsausschuss rechtzeitig Kenntnis von der Aufstellung der Kurs- und Klausurthemen und der in den beiden letzten Schuljahren behandelten Lektüren. Ihm wird rechtzeitig Gelegenheit gegeben, die für den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife korrigierten und benoteten Prüfungsarbeiten durchzusehen und zu bewerten. Nach Beratung im Prüfungsausschuss legt der Beauftragte für den französischsprachigen Prüfungsteil die Noten für den Erwerb des Baccalauréat endgültig fest. Die Noten werden in das Verzeichnis der Prüfungsnoten eingetragen.
Die mündliche Prüfung in Französisch ist so zu gestalten, dass sie eine Urteilsbildung über den Leistungsstand des Prüflings sowohl im Hinblick auf die Anforderungen der Allgemeinen Hochschulreife als auch des Baccalauréat ermöglicht.
Die Dauer der mündlichen Prüfung in Französisch soll 30 Minuten nicht überschreiten. Ihr geht eine Vorbereitungszeit von 30 Minuten voraus. Bei der Vorbereitung auf diese Prüfung ist die Benutzung eines einsprachigen französischen Wörterbuchs gestattet.
Die mündliche Prüfung in Französisch umfasst zunächst einen Vortrag des Prüflings über die von ihm vorbereitete Lösung der Prüfungsaufgabe. Der Prüfung wird ein kurzer literarischer oder nichtliterarischer Text zugrunde gelegt. Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, den Text zu verstehen, schrittweise zu analysieren, zu interpretieren und zu kommentieren. Der Vortrag kann durch Vorlesen eines Teils des Texts eingeleitet werden.
An den Vortrag schließt sich ein Gespräch mit dem von der deutschen Seite bestellten Prüfer an. Es soll Gelegenheit geben, die Aufgabenstellung zu erweitern oder zu vertiefen, aber auch auf andere Gebiete des Fachs einzugehen. Der Beauftragte für den französischsprachigen Prüfungsteil kann ergänzende Fragen stellen.
Nach Beratung im Prüfungsausschuss legt der Beauftragte für den französischsprachigen Prüfungsteil die Note für den Erwerb des Baccalauréat nach dem französischen Notensystem fest.
schriftlichen und mündlichen Prüfung Bewertung des französischsprachigen Prüfungsteils Die in den Fächern des französischsprachigen Prüfungsteils erzielten Ergebnisse werden in ein gesondertes Notenverzeichnis eingetragen. Für die Berechnung der Durchschnittsnote erhält die Prüfung in Französisch den Gewichtungsfaktor 2 (schriftlich: 1, mündlich: 1). Die Ergebnisse in Geschichte oder dem weiteren gesellschaftswissenschaftlichen Fach (schriftliches Prüfungsfach) erhalten den Gewichtungsfaktor 1. Die Ergebnisse in dem nicht für die schriftliche Prüfung gewählten Fach gemäß § 2 Absatz 1 Satz 3 werden mit dem Gewichtungsfaktor 1 eingebracht. Das Gesamtergebnis der Prüfung wird festgestellt. Der Prüfling hat den französischsprachigen Prüfungsteil bestanden, wenn er eine Durchschnittsnote von mindestens 10/20 Punkten nach dem französischen Notensystem erzielt hat.
Zuerkennung des Baccalauréat Die Qualifikation des Baccalauréat wird zuerkannt, — wenn die Abiturprüfung insgesamt bestanden ist und — wenn die Anforderungen im französischsprachigen Prüfungsteil erfüllt sind.
Serienzuweisung Es obliegt der zuständigen deutschen Behörde, die Serie des Baccalauréat zu bestimmen, die dem Bildungsgang des Schülers oder der Schülerin entspricht.
Zuerkennung eines Prädikats Für die Zuerkennung eines Prädikats werden die Ergebnisse im französischsprachigen Prüfungsteil sowie Ergebnisse in anderen Fächern der Allgemeinen Hochschulreife berücksichtigt. Auf der Grundlage der Gesamtheit dieser Ergebnisse kann der Prüfungsausschuss das Prädikat „très bien“, „bien“, oder „assez bien“ vergeben.
Prüflinge, die die Allgemeine Hochschulreife und mit dem Bestehen des französischsprachigen Prüfungsteils das Baccalauréat erlangt haben, erhalten zu ihrem Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife eine vorläufige Bescheinigung nach dem beigefügten Muster. Das endgültige Zeugnis wird dem Prüfling durch das Rektorat der Akademie der Partnerschule übersandt.
Für Schülerinnen und Schüler, die aus nicht von ihnen zu vertretenden Gründen verhindert sind, sich zur Prüfung zu melden, beim regulären Prüfungstermin anwesend zu sein oder die Prüfung im vollen Umfang abzulegen, können die zuständigen Behörden einen Ersatztermin anberaumen. (Muster) Ministerium für Erziehung Vorläufige Bescheinigung über den Erwerb des Baccalauréat Prüfungstermin 20.. Der Vertreter des Ministers für Erziehung der Französischen Republik bescheinigt aufgrund des Ergebnisses des französischsprachigen Prüfungsteils, das er in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Prüfungsausschusses festgestellt hat, und im Einklang mit dem Abkommen vom 31. Mai 1994 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über den gleichzeitigen Erwerb der deutschen Allgemeinen Hochschulreife und des französischen Baccalauréat sowie mit der Verwaltungsabsprache vom 11. Mai 2006 zwischen dem Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrags über die deutsch-französische Zusammenarbeit und dem Minister für Erziehung, Hochschulwesen und Forschung der Französischen Republik über die Organisation des Bildungsgangs, die Gestaltung der Lehrpläne und die Prüfungsordnung zum gleichzeitigen Erwerb der deutschen Allgemeinen Hochschulreife und des französischen Baccalauréat, dass Herr/Frau ............................................................ geb. am ................................................................ in ............................................. am Ende des Schuljahrs 20../20.. den französischsprachigen Prüfungsteil am .................................... Gymnasium bestanden hat. Durch das Zeugnis, das mit dem Datum vom .................. den Erwerb der deutschen Allgemeinen Hochschulreife bescheinigt, erlangt er/sie auch das französische Baccalauréat, série ..............., Prädikat ...................... ..........................., den ............................. Der Rektor des Akademiebezirks .................................... B. Ordnung des deutschsprachigen Prüfungsteils im Rahmen der Baccalauréat-Prüfung zum gleichzeitigen Erwerb des Baccalauréat und der Allgemeinen Hochschulreife 1. An den Schulen, die in der Französischen Republik auf den gleichzeitigen Erwerb des Baccalauréat und der Allgemeinen Hochschulreife vorbereiten, können Schülerinnen und Schüler durch das erfolgreiche Bestehen eigener Prüfungen in deutscher Sprache (Deutsch, Geschichte und Erdkunde) in Verbindung mit dem Baccalauréat die Allgemeine Hochschulreife erlangen. Die Prüfungen ersetzen die entsprechenden Prüfungen der Baccalauréatserie, die von den Prüflingen gewählt wurde. 2. Die Baccalauréat-Prüfungsordnung in der Französischen Republik gilt unabhängig von der Prüfungsordnung des deutschsprachigen Prüfungsteils zur Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife. 3. In den Zweigen des Baccalauréat, in denen eine schriftliche oder mündliche Prüfung in einer Fremdsprache nicht vorgesehen ist, muss eine zusätzliche Prüfung von den Prüflingen abgelegt werden. Diese wird nur im Hinblick auf die Allgemeine Hochschulreife bewertet. Die Hauptunterschiede zur französischen Regelung bestehen in der Gestaltung der Lehrpläne und darin, dass die Aufgaben und Anweisungen auf Deutsch abgefasst sind und die Prüfungen vollständig auf Deutsch abgehalten werden. Für den deutschsprachigen Prüfungsteil gilt folgende Ordnung:
der die Bewertung im Hinblick auf den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife vornimmt Dem Prüfungsausschuss gehören folgende Mitglieder an: 1. der von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland bestellte Beauftragte für den deutschsprachigen Prüfungsteil oder sein Vertreter, als Vorsitzender des Abiturprüfungsausschusses; 2. ein von den zuständigen französischen Behörden beauftragter Vertreter; 3. die Lehrkräfte, die die Arbeiten in den spezifischen Fächern korrigiert und benotet haben. Ein Mitglied des Prüfungsausschusses oder ein Fachlehrer ist Protokollant.
der Allgemeinen Hochschulreife bewertet werden Die Fächer der schriftlichen Prüfung sind a) Deutsch, b) Geschichte, c) Erdkunde. Der Gewichtungsfaktor für die im Fach Deutsch erzielte Note beträgt 1. Der Gewichtungsfaktor für die in den Fächern Geschichte und Erdkunde erzielte Note beträgt 2. Die Gewichtung richtet sich nach dem im Baccalauréat üblichen Verfahren.
Das Fach der mündlichen Prüfung ist Deutsch (Gewichtungsfaktor 1).
Bei der Umrechnung der Noten in das deutsche Notensystem wird die zwischen beiden Ländern geltende Praxis angewandt.
Die schriftlichen und mündlichen Prüfungen finden im zeitlichen Zusammenhang mit der BaccalauréatPrüfung statt.
Sobald der Zeitplan für die französische Baccalauréat-Prüfung festgelegt ist, setzt die zuständige französische Behörde die zuständigen deutschen Behörden darüber in Kenntnis.
Nach Eingang dieser Mitteilung wird der zuständigen französischen Behörde von der zuständigen deutschen Behörde der Beauftragte für den deutschsprachigen Prüfungsteil schriftlich benannt.
zur Prüfung Die Schülerinnen und Schüler melden sich innerhalb der festgesetzten Frist bei der Verwaltung ihrer Schule zur Prüfung.
Folgende Aufgabentypen stehen zur Wahl: a) für Deutsch — gelenkter Kommentar (literarischer Text von etwa 550 bis 750 Wörtern, 4 bis 6 Arbeitsaufträge); — gelenkter Kommentar (nichtliterarischer Text von etwa 550 bis 750 Wörtern, 4 bis 6 Arbeitsaufträge); — weiterer Aufgabentyp, der von den zuständigen Behörden festgelegt wird. b) Für Geschichte und Erdkunde entsprechen die Prüfungsaufgaben denjenigen des allgemeinen Baccalauréat.
Den Prüfungsaufgaben sind die Erläuterungen, die den Prüflingen für die Bearbeitung gegeben werden, und die Hilfsmittel, die gegebenenfalls bei der Prüfung zur Verfügung gestellt werden, beizulegen. In der Regel hat der Prüfling bei jedem schriftlichen Prüfungsteil die Wahl zwischen mindestens zwei Prüfungsaufgaben.
Die zuständige französische Behörde bestimmt die Prüfungsaufgaben.
Die Dauer der schriftlichen Prüfungen wird durch Erlass des Erziehungsministers festgelegt.
Prüfungsarbeiten Die schriftlichen Prüfungsarbeiten werden zum Erwerb des Baccalauréat korrigiert und benotet.
Sodann werden die nach dem französischen Notensystem erteilten Noten in das deutsche Notensystem umgerechnet.
Vor Beginn der mündlichen Prüfungen beruft der Beauftragte für den deutschsprachigen Prüfungsteil die Mitglieder des Prüfungsausschusses zu einer Konferenz ein.
Unter Leitung des Beauftragten für den deutschsprachigen Prüfungsteil nimmt der Prüfungsausschuss rechtzeitig Kenntnis von der Aufstellung der Kurs- und Klausurthemen und der in den letzten beiden Schuljahren behandelten Lektüren. Ihm wird rechtzeitig Gelegenheit gegeben, die für das Baccalauréat korrigierten und benoteten Prüfungsarbeiten durchzusehen und zu bewerten. Nach Beratung im Prüfungsausschuss legt der Beauftragte für den deutschsprachigen Prüfungsteil die Noten für den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife endgültig fest. Die Noten werden in das Verzeichnis der Prüfungsnoten eingetragen.
Bei den Serien des Baccalauréat, bei denen es keine mündliche Prüfung in Deutsch gibt, legen die Prüflinge diese zusätzliche, nur für den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife bewertete Prüfung ab. Diese Prüfung ist so zu gestalten, dass sie eine Urteilsbildung über den Leistungsstand des Prüflings sowohl im Hinblick auf die Anforderungen des Baccalauréat als auch der Allgemeinen Hochschulreife ermöglicht.
Die Dauer der mündlichen Prüfung in Deutsch soll 30 Minuten nicht überschreiten. Ihr geht eine Vorbereitungszeit von 30 Minuten voraus. Bei der Vorbereitung auf diese Prüfung ist die Benutzung eines einsprachigen deutschen Wörterbuchs gestattet.
Die mündliche Prüfung in Deutsch umfasst zunächst einen Vortrag des Prüflings über die von ihm vorbereitete Lösung der Prüfungsaufgabe. Der Prüfung wird ein kurzer literarischer oder nichtliterarischer Text zugrunde gelegt. Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, den Text zu verstehen, schrittweise zu analysieren, zu interpretieren und zu kommentieren. Der Vortrag kann durch Vorlesen eines Teils des Texts eingeleitet werden.
An den Vortrag schließt sich ein Gespräch mit dem von der französischen Seite bestellten Prüfer an. Es soll Gelegenheit geben, die Aufgabenstellung zu erweitern oder zu vertiefen, aber auch auf andere Gebiete des Fachs einzugehen. Der Beauftragte für den deutschsprachigen Prüfungsteil kann ergänzende Fragen stellen.
Nach Beratung im Prüfungsausschuss legt der Beauftragte für den deutschsprachigen Prüfungsteil die Note für den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife nach dem deutschen Notensystem fest.
schriftlichen und mündlichen Prüfung Bewertung des deutschsprachigen Prüfungsteils Die in den Fächern des deutschsprachigen Prüfungsteils erzielten Ergebnisse werden in ein gesondertes Notenverzeichnis eingetragen. Für die Berechnung der Durchschnittsnote werden die vier Prüfungsergebnisse gemäß § 2 Absätze 1 und 2 gewichtet. Das Gesamtergebnis der Prüfung wird festgestellt. Der Prüfling hat den deutschsprachigen Prüfungsteil bestanden, wenn er eine Durchschnittsnote von mindestens 4,0 nach dem deutschen Notensystem erzielt hat.
Zuerkennung der Allgemeinen Hochschulreife Die Allgemeine Hochschulreife wird zuerkannt, — wenn die Baccalauréat-Prüfung insgesamt bestanden ist und — wenn die Anforderungen im deutschsprachigen Prüfungsteil erfüllt sind.
Festsetzung der auf der Bescheinigung anzugebenden Durchschnittsnote Bei der Festsetzung der Durchschnittsnote werden die Ergebnisse im deutschsprachigen Prüfungsteil sowie Ergebnisse in anderen Fächern der BaccalauréatPrüfung berücksichtigt. Auf der Bescheinigung über den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife wird die erzielte Durchschnittsnote angegeben.
Hochschulreife Prüflinge, die das Baccalauréat und mit dem Bestehen des deutschsprachigen Prüfungsteils die Allgemeine Hochschulreife erlangt haben, erhalten zu ihrem Zeugnis des Baccalauréat eine Bescheinigung nach dem beigefügten Muster.
Für Schülerinnen und Schüler, die aus nicht von ihnen zu vertretenden Gründen verhindert sind, sich zur Prüfung zu melden, beim regulären Prüfungstermin anwesend zu sein oder die Prüfung im vollen Umfang abzulegen, können die zuständigen Behörden einen Ersatztermin anberaumen. (Muster) Der Prüfungsbeauftragte der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland Bescheinigung über den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife Im Einklang mit dem Abkommen vom 31. Mai 1994 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über den gleichzeitigen Erwerb der deutschen Allgemeinen Hochschulreife und des französischen Baccalauréat sowie mit der Verwaltungsabsprache vom 11. Mai 2006 zwischen dem Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrags über die deutsch-französische Zusammenarbeit und dem Minister für Erziehung, Hochschulwesen und Forschung der Französischen Republik über die Organisation des Bildungsgangs, die Gestaltung der Lehrpläne und die Prüfungsordnung zum gleichzeitigen Erwerb der deutschen Allgemeinen Hochschulreife und des französischen Baccalauréat hat Herr/Frau .................................................... geb. am ...................... in ........................... am Ende des Schuljahrs 20../20.. am Lycée ................................................... in ................................................................. den deutschsprachigen Prüfungsteil bestanden. Die deutschsprachigen Prüfungen wurden auf der Grundlage der von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland mit Beschluss vom 17. März 2006 genehmigten Prüfungsordnung durchgeführt. Herr/Frau .................................................... hat die Allgemeine Hochschulreife mit der Durchschnittsnote ................... erlangt und damit die Berechtigung zum Studium an allen Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland erworben. .............................., den ................................. …………………………………… Unterschrift Diese Verwaltungsabsprache ersetzt die zwischen dem Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrags über die deutsch-französische Zusammenarbeit und dem dem Minister für Erziehung der Französischen Republik getroffene Verwaltungsabsprache vom 31. Mai 1994, zuletzt geändert am 13. Mai 2004, über die Organisation des Bildungsgangs, die Gestaltung der Lehrpläne und die Prüfungsordnung zum gleichzeitigen Erwerb der deutschen Allgemeinen Hochschulreife und des französischen Baccalauréat. Sie tritt am 1. August 2007 mit Wirkung für den Prüfungstermin 2008 in Kraft und kann durch Vereinbarung beider Seiten geändert werden. Diese Verwaltungsabsprache wird in deutscher und französischer Sprache gleichlautend ausgefertigt. Straßburg, den 11. Mai 2006 Der Bevollmächtigte der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrags über die deutschfranzösische Zusammenarbeit gez. Peter Müller Der Minister für Erziehung, Hochschulwesen und Forschung der Französischen Republik gez. Gilles de Robien Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Ollig