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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass über die Änderung der Förderschule geistige Entwicklung des Landkreises Merzig-Wadern — Schule zum Broch

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Erlass über die Änderung der Förderschule geistige Entwicklung des Landkreises Merzig-Wadern — Schule zum Broch

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2025-06-12

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132 Erlass über die Änderung der Förderschule geistige Entwicklung des Landkreises Merzig-Wadern — Schule zum Broch Vom 27. Mai 2025 Az.: C 6 / B 2 / C 2 – III. 1.5 Gemäß § 40 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 2 des Schulordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997 S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10. Juli 2024 (Amtsbl. I S. 570; 610), wird im Einvernehmen mit dem Landkreis Merzig-Wadern als Schulträger im Rahmen der Schulentwicklungsplanung nach Anhörung der Schulregionkonferenz Merzig-Wadern sowie der Schulkonferenz der Förderschule geistige Entwicklung des Landkreises Merzig-Wadern – Schule zum Broch, die Schule zum Broch zum 1. August 2025 insoweit geändert, als die schulischen Räumlichkeiten im ehemaligen Krankenhaus Losheim als dauerhafte Dépendance genutzt werden, in welchen die von der Schulleitung zugewiesenen Schülerinnen und Schüler ab dem Schuljahr 2025/2026 unterrichtet werden. Saarbrücken, den 27. Mai 2025 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Krüger


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