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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass über die Änderung der Förderschule geistige Entwicklung des Saarpfalz-Kreises in Homburg - Oberlinschule

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Erlass über die Änderung der Förderschule geistige Entwicklung des Saarpfalz-Kreises in Homburg - Oberlinschule

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2026-08-01

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151 Erlass über die Änderung der Förderschule geistige Entwicklung des Saarpfalz-Kreises in Homburg — Oberlinschule Vom 29. Juni 2026 Az.: C 6 / B 2 / C 2 – III. 1.3 Gemäß § 40 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 2 des Schulordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997 S. 147), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2025 (Amtsbl. I S. 566) geändert worden ist, wird im Einvernehmen mit dem Saarpfalz-Kreis als Schulträger im Rahmen der Schulentwicklungsplanung nach Anhörung der Schulregionkonferenz Homburg sowie der Schulkonferenz der Förderschule geistige Entwicklung des Saarpfalz-Kreises in Homburg die Oberlinschule zum 1. August 2026 insoweit geändert, als die schulischen Räumlichkeiten im sogenannten Pavillon, Im Schmelzer Wald 51 a in 66386 St. Ingbert, als dauerhafte Dependance genutzt werden, in welchen die von der Schulleitung zugewiesenen Schülerinnen und Schüler ab dem Schuljahr 2026/2027 unterrichtet werden. Saarbrücken, den 29. Juni 2026 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Krüger


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