Erlass über die Änderung der Gemeinschaftsschule Saarbrücken-Ludwigspark in eine Gebundene Ganztagsschule
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Erlass über die Änderung der Gemeinschaftsschule Saarbrücken – Ludwigspark in eine Gebundene Ganztagsschule Vom 1. September 2014 Az.: A 4/B2/C 3 – VII.105 1. Die Gemeinschaftsschule Saarbrücken – Ludwigspark wird entsprechend dem Antrag des Regionalverbandes Saarbrücken als Schulträger ab dem 1. August 2014 gemäß § 5a des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 25. Juni 2014 (Amtsbl. I S. 296), als Gebundene Ganztagsschule geführt. 2. Nähere Festlegungen betreffend den Betrieb der Ganztagsschule ergeben sich aus der Verordnung — Schulordnung — über die Gebundene Ganztagsschule (Ganztagsschulverordnung) vom 30. Januar 2013 (Amtsbl. I S. 52) in der jeweils geltenden Fassung. 3. Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 1. August 2014 in Kraft. Der Betrieb als Gebundene Ganztagsschule erfolgt ab dem Schuljahr 2014/2015, aufsteigend beginnend mit der Klassenstufe 5. Die zu diesem Zeitpunkt in Halbtagsform bestehenden Klassenstufen 6 und 7 werden auslaufend fortgeführt. Saarbrücken, den 1. September 2014 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Forster