Zum Inhalt springen
JunodaJunoda
VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass über die Änderung der Gemeinschaftsschule Saarlouis – In den Fliesen in eine Gebundene Ganztagsschule

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Erlass über die Änderung der Gemeinschaftsschule Saarlouis – In den Fliesen in eine Gebundene Ganztagsschule

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2018-08-01

Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text steht unten als Fließtext, ohne die sonst übliche Absatz-Feingliederung.

108 Erlass über die Änderung der Gemeinschaftsschule Saarlouis – In den Fliesen in eine Gebundene Ganztagsschule Vom 16. Mai 2018 Az.: A 4/B2/C – VII.139 1. Die Gemeinschaftsschule Saarlouis – In den Fliesen wird entsprechend dem Antrag des Landkreises Saarlouis als Schulträger ab dem 1. August 2018 gemäß § 5 a des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. Januar 2016 (Amtsbl. I S. 120), als maximal dreizügige Gebundene Ganztagsschule geführt. 2. Nähere Festlegungen betreffend den Betrieb der Ganztagsschule ergeben sich aus der Verordnung – Schulordnung – über die Gebundene Ganztagsschule vom 30. Januar 2013 (Amtsbl. S. 52), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Juni 2017 (Amtsbl. I S. 624), in der jeweils geltenden Fassung. 3. Dieser Erlass tritt am 1. August 2018 in Kraft. Der Betrieb als Gebundene Ganztagsschule erfolgt ab dem Schuljahr 2018/2019, aufsteigend beginnend mit der Klassenstufe 5. Saarbrücken, den 16. Mai 2018 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Forster


Erlass über die Änderung der Gemeinschaftsschule Saarlouis – In den Fliesen in eine Gebundene GanztagsschuleKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen