Erlass über die Änderung der Gemeinschaftsschule St. Ingbert-Rohrbach in eine gebundene Ganztagsschule
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644 Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 13. Juli 2017 189 Erlass über die Änderung der Gemeinschaftsschule St. Ingbert-Rohrbach in eine Gebundene Ganztagsschule Vom 30. Juni 2017 Az.: A 4/B2/C – VII.140 1. Die Gemeinschaftsschule St. Ingbert Rohrbach wird entsprechend dem Antrag des Saarpfalz Kreises als Schulträger ab dem 1. August 2017 gemäß § 5a des Gesetzes zur Ordnung des Schul wesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Au gust 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. Januar 2016 (Amtsbl. I S. 120), als maximal dreizügige Gebun dene Ganztagsschule geführt. 2. Nähere Festlegungen betreffend den Betrieb der Ganztagsschule ergeben sich aus der Verordnung – Schulordnung – über die Gebundene Ganztags schule vom 30. Januar 2013 (Amtsbl. S. 52), zu letzt geändert durch Verordnung vom 4. Mai 2015 (Amtsbl. I S. 276), in der jeweils geltenden Fas sung. 3. Dieser Erlass tritt am 1. August 2017 in Kraft. Der Betrieb als Gebundene Ganztagsschule erfolgt ab dem Schuljahr 2017/2018 aufsteigend beginnend mit der Klassenstufe 5. Saarbrücken, den 30. Juni 2017 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Forster