Erlass über die Änderung der Grundschule der Gemeinde Mandelbachtal Arnold-Rütter-Schule
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234 Erlass über die Änderung der Grundschule der Gemeinde Mandelbachtal — Arnold-Rütter-Schule Vom 3. November 2023 Az.: C 6/B 2/C 1 – I. 2.5.2 Gemäß § 40 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 2 des Schulordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997 S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. März 2023 (Amtsbl. I S. 300), wird im Einvernehmen mit der Gemeinde Mandelbachtal als Schulträgerin im Rahmen der Schulentwicklungsplanung nach Anhörung der Schulregionkonferenz des SaarpfalzKreises sowie der Schulkonferenz der Grundschule der Gemeinde Mandelbachtal – Arnold-Rütter-Schule die Arnold-Rütter-Schule mit Wirkung vom 1. August 2023 insoweit geändert, als das Schulgebäude der ehemaligen Grundschule Wittersheim – Bebelsheim als dauerhafte Dépendance genutzt wird, in der die von der Schulleitung zugewiesenen Schülerinnen und Schüler ab dem Schuljahr 2023/2024 unterrichtet werden. Saarbrücken, den 3. November 2023 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Krüger