Erlass über die Änderung der Grundschule der Gemeinde Nohfelden
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165 Erlass über die Änderung der Grundschule der Gemeinde Nohfelden Vom 7. Juli 2025 Az.: C6/B2/C1 – I. 6.3.0 Gemäß § 40 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 2 des Schulordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997 S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10. Juli 2024 (Amtsbl. I S. 570, 610), wird im Einvernehmen mit der Gemeinde Nohfelden als Schulträgerin im Rahmen der Schulentwicklungsplanung nach Anhörung der Schulregionkonferenz St. Wendel sowie der Schulkonferenz der Grundschule der Gemeinde Nohfelden die Grundschule Nohfelden zum 1. August 2025 insoweit geändert, als der Standort der Grundschule Nohfelden an den Standort der bisherigen Dependance in Sötern verlegt wird. Gleichzeitig wird der bisherige Schulstandort in Gonnesweiler als dauerhafte Dependance genutzt werden, in welcher die von der Schulleitung zugewiesenen Schülerinnen und Schüler ab dem Schuljahr 2025/2026 unterrichtet werden. Saarbrücken, den 7. Juli 2025 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Krüger