Zum Inhalt springen
JunodaJunoda
VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass über die Änderung der staatlichen Förderschule soziale Entwicklung — Wingertschule — in eine Gebundene Ganztagsschule vom 31. Mai 2019

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Erlass über die Änderung der staatlichen Förderschule soziale Entwicklung — Wingertschule — in eine Gebundene Ganztagsschule vom 31. Mai 2019

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2019-08-01

Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text steht unten als Fließtext, ohne die sonst übliche Absatz-Feingliederung.

111 Erlass über die Änderung der staatlichen Förderschule soziale Entwicklung — Wingertschule — in eine Gebundene Ganztagsschule Vom 31. Mai 2019 Az.: A4/B2/C2 – III.2.7 1. Die staatliche Förderschule soziale Entwicklung – Wingertschule – wird ab dem 1. August 2019 gemäß § 5a des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997 S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. Januar 2016 (Amtsbl. I S. 120), als Gebundene Ganztagsschule am Standort Neunkirchen geführt. 2. Nähere Festlegungen betreffend den Betrieb der Ganztagsschule ergeben sich aus der Verordnung – Schulordnung – über die Gebundene Ganztagsschule vom 30. Januar 2013 (Amtsbl. S. 52), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27. Juni 2017 (Amtsbl. I S. 624), in der jeweils geltenden Fassung. 3. Dieser Erlass tritt am 1. August 2019 in Kraft. Der Betrieb als Gebundene Ganztagsschule erfolgt ab dem Schuljahr 2019/2020. Saarbrücken, den 31. Mai 2019 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Forster


Erlass über die Änderung der staatlichen Förderschule soziale Entwicklung — Wingertschule — in eine Gebundene Ganztagsschule vom 31. Mai 2019Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen