Zum Inhalt springen
JunodaJunoda
VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass über die Anwendung der Vorschriften der Vereinbarung zum deutsch-französischen Abkommen über die Errichtung deutsch-französischer Gymnasien und die Schaffung des deutsch-franz. Abiturs sowie die Bedingungen für die Zuerkennung des Abiturzeugnisses

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Erlass über die Anwendung der Vorschriften der Vereinbarung zum deutsch-französischen Abkommen über die Errichtung deutsch-französischer Gymnasien und die Schaffung des deutsch-franz. Abiturs sowie die Bedingungen für die Zuerkennung des Abiturzeugnisses

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 1988-02-17

Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text steht unten als Fließtext, ohne die sonst übliche Absatz-Feingliederung.

Erlaß über die Anwendung der Vorschriften der Vereinbarung zum deutsch-französischen Abkommen über die Errichtung deutsch-französischer Gymnasien und die Schaffung des deutschfranzösischen Abiturs sowie die Bedingungen für die Zuerkennung des Abiturzeugnisses vom 12. November 1987 Vom 17. Februar 1988 (GMBl. Saar S. 70) In Karlsruhe ist durch Notenwechsel vom 12. November 1987 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik eine Vereinbarung über das Außerkraftsetzen der Anlage zum Abkommen vom 10. Februar 1972 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Errichtung deutsch-französischer Gymnasien und die Schaffung des deutsch-französischen Abiturs sowie die Bedingungen für die Zuerkennung des Abiturzeugnisses (BGBl. II 1972, S. 569) sowie über die Neufassung der Bestimmungen zur Durchführung des Abkommens geschlossen worden. Die Vereinbarung ist am 12. November 1987 in Kraft getreten (Bekanntmachung vom 15. Dezember 1987, BGBl. II 1988, S. 133). Die Vorschriften dieser Vereinbarung, deren Wortlaut nachstehend bekanntgemacht wird, finden auf das Deutsch-Französische Gymnasium in Saarbrücken Anwendung.


Erlass über die Anwendung der Vorschriften der Vereinbarung zum deutsch-französischen Abkommen über die Errichtung deutsch-französischer Gymnasien und die Schaffung des deutsch-franz. Abiturs sowie die Bedingungen für die Zuerkennung des AbiturzeugnissesKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen