Erlass über die Arbeitsbedingungen von Beamten und Beamtinnen auf Arbeitsplätzen mit Geräten der Informationstechnik
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Erlass über die Arbeitsbedingungen von Beamten und Beamtinnen auf Arbeitsplätzen mit Geräten der Informationstechnik Vom 6. Januar 2005 03/0513 Der Tarifvertrag vom 5. September 1988 über die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen auf Arbeitsplätzen mit Geräten der Informationstechnik (GMBl. Saar S. 388) ist auf Beamte und Beamtinnen insoweit zusätzlich anwendbar, als er ergänzende Vorschriften zur Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung – BildscharbV) des Bundes vom 4. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1841) enthält. Der Erlass über die Arbeitsbedingungen von Beamten und Beamtinnen auf Arbeitsplätzen mit Geräten der Informationstechnik vom 16. August 1990 (GMBl. Saar S. 236) ist nicht mehr anzuwenden.