Erlass über die Auflösung der Förderschule Lernen in Saarbrücken-Dudweiler (Mozartschule) sowie über die Änderung von Schulbezirken
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204 Erlass über die Auflösung der Förderschule Lernen in SaarbrückenDudweiler (Mozartschule) sowie über die Änderung von Schulbezirken Vom 20. Juli 2016 Az.: A 4 / B 2 / C 2 – 0.2.2.3 Gemäß § 19 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997 S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. Januar 2016 (Amtsbl. I S. 120), ergeht im Benehmen und gemäß § 40 Schulordnungsgesetz (SchoG) ergeht im Einvernehmen mit dem Regionalverband Saarbrücken als Schulträger und jeweils nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarbrücken sowie der Schulkonferenzen der Förderschulen Lernen in Saarbrücken-Dudweiler (Mozartschule), Saarbrücken (Schule am Ludwigsberg), Saarbrücken-Altenkessel (Schule in den Grasgärten), Friedrichsthal-Bildstock (Hofschule Bildstock) sowie Völklingen-Geislautern (Astrid-Lindgren-Schule) folgender Erlass: 1. Die Förderschule Lernen in Saarbrücken-Dudweiler (Mozartschule) wird zum 31. Juli 2018 aufgelöst. 2. Ab dem 1. August 2016 umfasst der Schulbezirk der Förderschule Lernen Saarbrücken (Schule am Ludwigsberg) das Gebiet a) der Stadtteile beziehungsweise Distrikte Alt-Saarbrücken, St. Johann, Eschberg, Rothen bühl, Am Homburg, Bischmisheim, Schafbrücke, Ensheim, Brebach-Fechingen, Esch ringen, Bübingen und Güdingen der Landeshauptstadt Saarbrücken, b) der Gemeinde Kleinblittersdorf, c) der Gemeinde Heusweiler ohne die Ortsteile Kutzhof, Lummerschied, Wahlschied und Holz sowie d) der Gemeinde Riegelsberg. 3. Ab dem 1. August 2016 umfasst der Schulbezirk der Förderschule Lernen Saarbrücken-Altenkessel (Schule in den Grasgärten) das Gebiet a) der Stadtteile beziehungsweise Distrikte Altenkessel, Gersweiler, Klarenthal, Burbach und Von-der-Heydt der Landeshauptstadt Saarbrücken, b) der Stadt Püttlingen sowie c) der Stadtteile Luisenthal, Heidstock, Fürstenhausen und Fenne der Mittelstadt Völklingen. 4. Ab dem 1. August 2016 umfasst der Schulbezirk der Förderschule Lernen Friedrichsthal-Bildstock (Hofschule Bildstock) das Gebiet a) der Stadtteile Dudweiler, Jägersfreude, Herrensohr und Scheidt, b) der Stadt Friedrichsthal, c) der Stadt Sulzbach, d) der Gemeinde Quierschied sowie e) der Ortsteile Kutzhof, Lummerschied, Wahlschied und Holz der Gemeinde Heusweiler. 5. Ab dem 1. August 2016 umfasst der Schulbezirk der Förderschule Lernen Völklingen-Geislautern (Astrid-Lindgren-Schule) das Gebiet a) der Mittelstadt Völklingen ohne die Stadtteile Luisenthal, Heidstock, Fürstenhausen und Fenne sowie b) der Gemeinde Großrosseln. 6. Für die im Schuljahr 2015/16 in der Förderschule Lernen Saarbrücken-Dudweiler (Mozartschule) beschulten Schülerinnen und Schüler besteht der bisherige Schulbezirk bis zum Ende des Schuljahres 2017/2018 fort. 7. Für die im Schuljahr 2015/16 in der Förderschule Lernen Saarbrücken (Schule am Ludwigsberg), Saarbrücken-Altenkessel (Schule in den Grasgärten), Friedrichsthal-Bildstock (Hofschule Bildstock) sowie Völklingen-Geislautern (Astrid-Lindgren-Schule) beschulten Schülerinnen und Schüler bestehen die bisherigen Schulbezirke weiterhin fort. 8. Die im Schuljahr 2017/2018 in der Förderschule Lernen Saarbrücken-Dudweiler (Mozartschule) beschulten Schülerinnen und Schüler besuchen ab dem Schuljahr 2018/19 der Schulbezirksänderung entsprechend eine der unter Nummer 2 oder 4 genannten Schulen. 9. Dieser Erlass tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Saarbrücken, den 20. Juli 2016 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Krüger