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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass über die Bestellung eines Landesbeauftragten für Krankenhaus-, Heim- und Hausunterricht beim Minister für Kultus, Bildung und Sport

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Erlass über die Bestellung eines Landesbeauftragten für Krankenhaus-, Heim- und Hausunterricht beim Minister für Kultus, Bildung und Sport

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 1974-08-28

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Erlaß über die Bestellung eines Landesbeauftragten für Krankenhaus-, Heim- und Hausunterricht beim Minister für Kultus, Bildung und Sport Vom 28. August 1974 (GMBl. Saar S. 592) Mit Wirkung vom 1. Januar 1974 ist ein Landesbeauftragter für den Krankenhaus-, Heim- und Hausunterricht beim Minister für Kultus, Bildung und Sport bestellt. Zu seinen Aufgaben gehört: - Organisation des Krankenhaus-, Heim- und Hausunterrichts, - im Einzelfall die Feststellung der Notwendigkeit des Unterrichts, - Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung des Krankenhaus-, Heimoder Hausunterrichts. Die Dienstanschrift des Landesbeauftragten lautet: Warburgring 78 66424 Homburg Tel.: 0 68 41 / 17 00 92


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