Erlass über die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe am Berufsbildungszentrum Lebach zu Beginn des Schuljahres 2008/2009
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Erlass über die Errichtung einer gymnasialen Oberstufe am Berufsbildungszentrum Lebach zu Beginn des Schuljahres 2008/2009 Vom 22. Januar 2008 Az.: C 5/C 2 - I.10.0 Gemäß § 40 Abs. 1 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. November 2007 (Amtsbl. 2008, S. 75), wird im Benehmen mit dem Landkreis Saarlouis als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarlouis sowie der zuständigen Schulkonferenz am Berufsbildungszentrum Lebach zum 01. August 2008 eine gymnasiale Oberstufe der Fachrichtung Gesundheit und Soziales sowie der Fachrichtung Wirtschaft errichtet. Hierzu wird festgestellt: 1. Schulträger ist der Landkreis Saarlouis. 2. Die zur allgemeinen Hochschulreife führende gymnasiale Oberstufe ist nach § 3 b Abs. 5 SchoG der Organisationseinheit des Berufsbildungszentrums Lebach zugeordnet. Dessen Leiterin obliegt auch die Schulleitung der gymnasialen Oberstufe. 3. Die gymnasiale Oberstufe beginnt aufsteigend zum Schuljahr 2008/2009 mit der Einführungsphase, zum Schuljahr 2009/2010 mit der ersten Jahrgangsstufe der Hauptphase und umfasst ab dem Schuljahr 2010/2011 die Einführungsphase und beide Jahrgangsstufen der Hauptphase. Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur Im Auftrag (Quirin)