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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Inneres, Bauen und SportErlass über die Entsendung von Bediensteten in öffentliche, zwischenstaatliche oder überstaatliche Organisationen

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Erlass über die Entsendung von Bediensteten in öffentliche, zwischenstaatliche oder überstaatliche Organisationen

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport · vom 2000-10-25

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Erlass über die Entsendung von Bediensteten in öffentliche zwischenstaatliche oder überstaatliche Organisationen Vom 27. März 2003 3/534 Aufgrund des Ministerratsbeschlusses vom 4. Oktober 1960 sind die für die Entsendung von Landesbediensteten in öffentliche zwischenstaatliche oder überstaatliche Organisationen die Entsendungsrichtlinien des Bundes entsprechend anzuwenden. Ich weise darauf hin, dass die Entsendungsrichtlinien des Bundes zwischenzeitlich neu gefasst wurden. Maßgebend sind nunmehr die Richtlinien für die Entsendung von Bundesbediensteten in öffentliche zwischenstaatliche oder überstaatliche Organisationen (Entsendungsrichtlinien – EntsR) vom 25. Oktober 2000 (GMBl. S. 1094). Ich bitte um Beachtung.


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