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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass über die Errichtung der Ganztagsgrundschule Völklingen - Heidstock/Luisenthal

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Erlass über die Errichtung der Ganztagsgrundschule Völklingen - Heidstock/Luisenthal

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2017-08-01

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230 Erlass über die Errichtung der Ganztagsgrundschule Völklingen – Heidstock/Luisenthal Vom 16. August 2016 A 4 / B2 / C1 – I.1.8.9 I. 1. Gemäß § 5 a des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. Januar 2016 (Amtsbl. I S.120) wird die Grundschule Völklingen – Heidstock/Luisenthal entsprechend dem Antrag der Stadt Völklingen als Schulträgerin ab dem Schuljahr 2017/2018 als maximal zweizügige Ganztagsgrundschule geführt. 2. Gemäß § 9 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) sind im Einvernehmen mit der Stadt Völklingen als Schulträgerin Schülerinnen und Schüler, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Schulbezirk der Grundschule Völklingen – Heidstock/Luisenthal haben und eine Grundschule im Halbtagsbetrieb besuchen wollen, im Rahmen einer Kooperation der Ganztagsgrundschule Völklingen – Heidstock/Luisenthal und der Grundschule Völklingen – Haydnstraße ab dem Schuljahr 2017/2018 in die Grundschule Völklingen – Haydnstraße aufzunehmen. 3. Unterschreitet die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in dem Schulbezirk der Ganztagsgrundschule Völklingen – Heidstock/Luisenthal haben, deren Aufnahmefähigkeit, so werden die freien Plätze gemäß der Satzung des Schulträgers an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Schulbezirk haben. 4. Nähere Festlegungen betreffend den Betrieb der Ganztagsschule ergeben sich aus der Verordnung – Schulordnung – über die Gebundene Ganztagsschule vom 30. Januar 2013 (Amtsbl. S. 52), zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. Mai 2015 (Amtsbl. I S. 276) in der jeweils geltenden Fassung. II. Dieser Erlass tritt zum 1. August 2017 in Kraft. Der Betrieb als Gebundene Ganztagsschule erfolgt ab dem Schuljahr 2017/2018, aufsteigend beginnend mit der Klassenstufe 1. Die zu diesem Zeitpunkt in Halbtagsform bestehenden Klassen der Klassenstufen 2 bis 4 werden auslaufend fortgeführt. Saarbrücken, den 16. August 2016 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Forster


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