Erlass über die Errichtung der Ganztagsschule Scheidt
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187 Erlass über die Errichtung der Ganztagsgrundschule Scheidt Vom 4. Juli 2016 A 4 / B2 / C1 – I. 22 I. 1. Gemäß § 5 a des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. Januar 2016 (Amtsbl. I S.120) wird die Grundschule Saarbrücken-Scheidt entsprechend dem Antrag der Landeshauptstadt Saarbrücken als Schulträgerin ab dem Schuljahr 2016/2017 als maximal zweizügige Ganztagsgrundschule geführt. 2. Gemäß § 9 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) sind im Einvernehmen mit der Landeshauptstadt Saarbrücken als Schulträgerin Schülerinnen und Schüler, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Schulbezirk der Grundschule Saarbrücken-Scheidt haben und eine Grundschule im Halbtagsbetrieb besuchen wollen, im Rahmen einer Kooperation der Ganztagsgrundschule Scheidt und der Grundschule SaarbrückenDudweiler-Süd, Albert-Schweitzer-Schule ab dem Schuljahr 2016/2017 in die Grundschule Saar526 Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 14. Juli 2016 brücken-Dudweiler-Süd, Albert-Schweitzer-Schule auf zunehmen. 3. Unterschreitet die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in dem Schulbezirk der Ganztagsgrundschule Scheidt haben, deren Aufnahmefähigkeit, so werden die freien Plätze gemäß der Satzung des Schulträgers an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Schulbezirk haben. 4. Nähere Festlegungen betreffend den Betrieb der Ganztagsschule ergeben sich aus der Verordnung – Schulordnung – über die Gebundene Ganztagsschule vom 30. Januar 2013 (Amtsbl. S. 52), zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. Mai 2015 (Amtsbl. I S. 276) in der jeweils geltenden Fassung. II. Dieser Erlass tritt zum 1. August 2016 in Kraft. Der Betrieb als Gebundene Ganztagsschule erfolgt ab dem Schuljahr 2016/2017, aufsteigend beginnend mit der Klassenstufe 1. Die zu diesem Zeitpunkt in Halbtagsform bestehenden Klassen der Klassenstufen 2 bis 4 werden auslaufend fortgeführt. Saarbrücken, den 4. Juli 2016 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Forster