Zum Inhalt springen
JunodaJunoda
VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass über die Errichtung der Gesamtschule Saarbrücken-Ludwigspark

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Erlass über die Errichtung der Gesamtschule Saarbrücken-Ludwigspark

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2006-12-29

Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text steht unten als Fließtext, ohne die sonst übliche Absatz-Feingliederung.

Erlass über die Errichtung der Gesamtschule Saarbrücken - Ludwigspark Vom 29. Dezember 2006 Az.: VII.16 Aufgrund des § 40 Abs. 1 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 6. September 2006 (Amtsbl. S. 1694; 1730), ergeht im Benehmen mit dem Stadtverband Saarbrücken als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarbrücken folgender Erlass: Zum 1. August 2007 wird in der Landeshauptstadt Saarbrücken, beginnend mit Klassenstufe 5, eine Gesamtschule in Trägerschaft des Stadtverbandes Saarbrücken errichtet. Die Schule trägt die Bezeichnung „Gesamtschule Saarbrücken - Ludwigspark“. Die Schule gibt sich ein Unterrichts- und Erziehungsprogramm, das für die Sekundarstufe I in Anlehnung an einschlägige Schulversuche besondere Schwerpunkte in den Bereichen Berufsvorbereitung und Sozialkompetenz setzt. Dieses Programm enthält im Rahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung die für alle Beteiligten verbindlichen pädagogischen Ziele der Schule, die Wege zu ihrer Umsetzung und Verfahren, das Erreichte zu überprüfen und auszuwerten. Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft Im Auftrag ( Arend )


Erlass über die Errichtung der Gesamtschule Saarbrücken-LudwigsparkKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen