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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass über die Errichtung des Gymnasiums am Krebsberg Neunkirchen als Gebundene Ganztagsschule

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Erlass über die Errichtung des Gymnasiums am Krebsberg Neunkirchen als Gebundene Ganztagsschule

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2025-08-01

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160 Erlass über die Errichtung des Gymnasiums am Krebsberg Neunkirchen als Gebundene Ganztagsschule Vom 2. Juli 2025 B6/B2/C4 – VI.21 1. Das Gymnasium am Krebsberg (Neunkirchen) wird entsprechend dem Antrag des Landkreises Neunkirchen als Schulträger ab dem 1. August 2025 gemäß § 5a des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10. Juli 2024 (Amtsbl. I S. 570, 575, ber.: Amtsbl. I S. 610), als maximal vierzügige Gebundene Ganztagsschule geführt. 2. Nähere Festlegungen betreffend den Betrieb der Ganztagsschule ergeben sich aus der Verordnung – Schulordnung – über die Gebundene Ganztagsschule vom 30. Januar 2013 (Amtsbl. S. 52), zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. September 2021 (Amtsbl. I S. 2120), in der jeweils geltenden Fassung. 3. Dieser Erlass tritt zum 1. August 2025 in Kraft. Der Betrieb als Gebundene Ganztagsschule erfolgt ab dem Schuljahr 2025/2026, aufsteigend beginnend mit der Klassenstufe 5. Saarbrücken, den 2. Juli 2025 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Forster


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