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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass über die Errichtung einer Akademie für Erzieherinnen und Erzieher — Fachschule für Sozialpädagogik — am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen zu Beginn des Schuljahres 2024/2025

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Erlass über die Errichtung einer Akademie für Erzieherinnen und Erzieher — Fachschule für Sozialpädagogik — am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen zu Beginn des Schuljahres 2024/2025

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2024-08-01

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179 Erlass über die Errichtung einer Akademie für Erzieherinnen und Erzieher — Fachschule für Sozialpädagogik — am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen zu Beginn des Schuljahres 2024/2025 Vom 29. Juni 2024 Az.: A 4 / C 5 – II.5.0 I. Gemäß § 40 Absatz 1 des Schulordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997 S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. November 2023 (Amtsbl. I S. 1112), wird im Einvernehmen mit dem Landkreis Neunkirchen als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Neunkirchen sowie der Schulkonferenz am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen zum 1. August 2024 eine Akademie für Erzieherinnen und Erzieher – Fachschule für Sozialpädagogik – errichtet. Hierzu wird festgestellt: 1. Schulträger ist der Landkreis Neunkirchen. 2. Die Schule führt die Bezeichnung „Akademie für Erzieherinnen und Erzieher – Fachschule für Sozialpädagogik – am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum des Landkreises Neunkirchen“. 3. Mit der Schulleitung wird die Leiterin oder der Leiter des Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrums Neunkirchen beauftragt. 4. Die Akademie für Erzieherinnen und Erzieher – Fachschule für Sozialpädagogik – beginnt zum Schuljahr 2024/2025 mit dem einjährigen beruflichen Vorpraktikum in dualisierter Form und mit der Unterstufe der fachtheoretischen Ausbildung. Sie setzt sich aufsteigend zum Schuljahr 2025/2026 mit der Oberstufe der fachtheoretischen Ausbildung fort und umfasst ab dem Schuljahr 2026/2027 das Vorpraktikum in dualisierter Form, die Unter- und Oberstufe der fachtheoretischen Ausbildung sowie die sich an die Oberstufe der fachtheoretischen Ausbildung anschließende einjährige fachpraktische Ausbildung in geeigneten Praxiseinrichtungen, die von Arbeitsgemeinschaften an der Fachschule begleitet wird. II. Dieser Erlass tritt am 1. August 2024 in Kraft. Saarbrücken, den 29. Juni 2024 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Biewen


Erlass über die Errichtung einer Akademie für Erzieherinnen und Erzieher — Fachschule für Sozialpädagogik — am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen zu Beginn des Schuljahres 2024/2025Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen