Erlass über die Errichtung einer Berufsfachschule der Fachrichtung Ganztagsbetreuung am Berufsbildungszentrum St. Wendel zu Beginn des Schuljahres 2023/2024
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124 Erlass über die Errichtung einer Berufsfachschule der Fachrichtung Ganztagsbetreuung am Berufsbildungszentrum St. Wendel zu Beginn des Schuljahres 2023/2024 und zur Änderung des Erlasses über die Errichtung eines Berufsbildungszentrums St. Wendel zu Beginn des Schuljahres 2006/2007 Vom 12. Mai 2023 Az.: A 4 / C 5 – I.12.0/II.12.0/III.12.0 I. Gemäß § 40 Absatz 1 des Schulordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997 S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. März 2023 (Amtsbl. I S. 300), wird im Benehmen mit dem Landkreis St. Wendel als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz St. Wendel sowie der Schulkonferenz am Berufsbildungszentrum St. Wendel zum 1. August 2023 eine Berufsfachschule der Fachrichtung Ganztagsbetreuung errichtet. Hierzu wird festgestellt: 1. Schulträger ist der Landkreis St. Wendel. 2. Die Schule führt die Bezeichnung „Berufsfachschule der Fachrichtung Ganztagsbetreuung am Berufsbildungszentrum St. Wendel des Landkreises St. Wendel“. 3. Mit der Schulleitung wird die Leiterin oder der Leiter des Berufsbildungszentrums St. Wendel beauftragt. 4. Die Berufsfachschule der Fachrichtung Ganztagsbetreuung beginnt aufsteigend zum Schuljahr 2023/2024 mit der Fachstufe I und zum Schuljahr 2024/2025 mit der Fachstufe II und umfasst ab dem Schuljahr 2024/2025 die Fachstufe I und die Fachstufe II. Ab dem Schuljahr 2025/2026 umfasst der Bildungsgang der Berufsfachschule der Fachrichtung Ganztagsbetreuung die Fachstufen I und II sowie die sich an die Fachstufe II anschließende berufspraktische Ausbildung in geeigneten Einrichtungen. II. Nummer 3 des Erlasses über die Errichtung eines Berufsbildungszentrums St. Wendel zu Beginn des Schuljahres 2006/2007 vom 12. Juli 2006 (Amtsbl. S. 1186), geändert durch den Erlass vom 8. April 2020 (Amtsbl. I S. 269), wird wie folgt gefasst: „3. Am Berufsbildungszentrum St. Wendel sind gemäß § 3b Absatz 5 des Schulordnungsgesetzes ab dem 1. August 2023 folgende berufliche Schulen zusammengefasst: — Kaufmännische Berufsschule — Technisch-gewerbliche Berufsschule — Sozialpflegerische Berufsschule — Berufsfachschule der Fachrichtung Technik — Berufsfachschule der Fachrichtung Gesundheit und Soziales — Berufsfachschule der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung — Berufsfachschule für Haushaltsführung und ambulante Betreuung — Berufsfachschule der Fachrichtung Ganztagsbetreuung — Fachoberschule – Fachbereich Ingenieurwesen (Fachrichtung Technik) – — Fachoberschule – Fachbereich Gesundheit und Soziales – — Fachoberschule – Fachbereich Wirtschaft – — Fachoberschule – Fachbereich Wirtschaft (Fachrichtung Wirtschaftsinformatik) – — Berufliches Oberstufengymnasium der Fachrichtung Wirtschaft, Technik sowie der Fachrichtung Gesundheit und Soziales — Akademie für Erzieherinnen und Erzieher – Fachschule für Sozialpädagogik –“ III. Dieser Erlass tritt am 1. August 2023 in Kraft. Saarbrücken, den 12. Mai 2023 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Biewen