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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass über die Errichtung einer Berufsfachschule der Fachrichtung Gastronomie und Nahrung am Berufsbildungszentrum Merzig zu Beginn des Schuljahres 2023/2024

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Erlass über die Errichtung einer Berufsfachschule der Fachrichtung Gastronomie und Nahrung am Berufsbildungszentrum Merzig zu Beginn des Schuljahres 2023/2024

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2023-08-01

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155 Erlass über die Errichtung einer Berufsfachschule der Fachrichtung Gastronomie und Nahrung am Berufsbildungszentrum Merzig zu Beginn des Schuljahres 2023/2024 und zur Änderung des Erlasses über die Errichtung eines Berufsbildungszentrums Merzig zu Beginn des Schuljahres 2004/2005 Vom 7. Juli 2023 Az.: A 4/C 5 – II.4.0 I. Gemäß § 40 Absatz 1 des Schulordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997 S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. März 2023 (Amtsbl. I S. 300), wird im Einvernehmen mit dem Landkreis Merzig-Wadern als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz MerzigWadern sowie der zuständigen Schulkonferenz am Berufsbildungszentrum Merzig zum 1. August 2023 eine Berufsfachschule der Fachrichtung Gastronomie und Nahrung errichtet. Hierzu wird festgestellt: 1. Schulträger ist der Landkreis Merzig-Wadern. 2. Die Schule führt die Bezeichnung „Berufsfachschule der Fachrichtung Gastronomie und Nahrung am Berufsbildungszentrum Merzig des Landkreises Merzig-Wadern“. 3. Mit der Schulleitung wird die Leiterin oder der Leiter des Berufsbildungszentrums Merzig beauftragt. 4. Die Berufsfachschule der Fachrichtung Gastronomie und Nahrung beginnt aufsteigend zum Schuljahr 2023/2024 mit der Fachstufe I und zum Schuljahr 2024/2025 mit der Fachstufe II. Ab dem Schuljahr 2024/2025 umfasst der Bildungsgang der Berufsfachschule der Fachrichtung Gastronomie und Nahrung die Fachstufen I und II. II. Nummer 3 des Erlasses über die Errichtung eines Berufsbildungszentrums Merzig zu Beginn des Schuljahres 2004/2005 vom 16. Februar 2004 (Amtsbl. S. 546), zuletzt geändert durch den Erlass vom 2. Juni 2022 (Amtsbl. I S. 922), wird wie folgt gefasst: „3. Am Berufsbildungszentrum Merzig sind nach § 3b Absatz 5 des Schulordnungsgesetzes ab dem 1. August 2023 folgende berufliche Schulen zusammengefasst: — Kaufmännische Berufsschule — Technisch-gewerbliche Berufsschule — Sozialpflegerische Berufsschule — Berufsfachschule der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung — Berufsfachschule der Fachrichtung Technik — Berufsfachschule der Fachrichtung Gesundheit und Soziales — Berufsfachschule der Fachrichtung Gastronomie und Nahrung — Berufsfachschule für Haushaltsführung und ambulante Betreuung — Berufsfachschule für Kinderpflege — Fachoberschule – Fachbereich Wirtschaft – — Fachoberschule – Fachbereich Ingenieurwesen (Fachrichtung Technik) – — Fachoberschule – Fachbereich Gesundheit und Soziales – — Akademie für Erzieherinnen und Erzieher – Fachschule für Sozialpädagogik – — Berufliches Oberstufengymnasium der Fachrichtung Wirtschaft sowie der Fachrichtung Gesundheit und Soziales“ III. Dieser Erlass tritt am 1. August 2023 in Kraft. Saarbrücken, den 7. Juli 2023 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Biewen


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