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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass über die Errichtung einer Berufsfachschule der Fachrichtung Heilerziehungspflege am Sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarbrücken zu Beginn des Schuljahres 2023/2024

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Erlass über die Errichtung einer Berufsfachschule der Fachrichtung Heilerziehungspflege am Sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarbrücken zu Beginn des Schuljahres 2023/2024

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2023-08-01

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141 Erlass über die Errichtung einer Berufsfachschule der Fachrichtung Heilerziehungspflege am Sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarbrücken zu Beginn des Schuljahres 2023/2024 Vom 15. Juni 2023 Az.: A 4 / C 5 – II.6.0 I. Gemäß § 40 Absatz 1 des Schulordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997 S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. März 2023 (Amtsbl. I S. 300), wird im Einvernehmen mit dem Regionalverband Saarbrücken als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarbrücken sowie der Schulkonferenz am Sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarbrücken zum 1. August 2023 eine Berufsfachschule der Fachrichtung Heilerziehungspflege errichtet. Hierzu wird festgestellt: 1. Schulträger ist der Regionalverband Saarbrücken. 2. Die Schule führt die Bezeichnung „Berufsfachschule der Fachrichtung Heilerziehungspflege am Sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum des Regionalverbandes Saarbrücken“. 3. Mit der Schulleitung wird die Leiterin oder der Leiter des Sozialpflegerischen Berufsbildungszentrums Saarbrücken beauftragt. 4. Die Berufsfachschule der Fachrichtung Heilerziehungspflege beginnt aufsteigend zum Schuljahr 2023/2024 mit der Fachstufe I und zum Schuljahr 2024/2025 mit der Fachstufe II und umfasst ab dem Schuljahr 2024/2025 die Fachstufe I und die Fachstufe II. Ab dem Schuljahr 2025/2026 umfasst der Bildungsgang der Berufsfachschule der Fachrichtung Heilerziehungspflege die Fachstufen I und II sowie die sich an die Fachstufe II anschließende berufspraktische Ausbildung in anerkannten Einrichtungen, die von der Berufsfachschule begleitet wird. II. Dieser Erlass tritt am 1. August 2023 in Kraft. Saarbrücken, den 15. Juni 2023 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Biewen


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