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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass über die Errichtung einer Berufsfachschule der Fachrichtung Heilerziehungspflege am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen zu Beginn des Schuljahres 2023/2024

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Erlass über die Errichtung einer Berufsfachschule der Fachrichtung Heilerziehungspflege am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen zu Beginn des Schuljahres 2023/2024

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2023-08-01

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143 Erlass über die Errichtung einer Berufsfachschule der Fachrichtung Heilerziehungspflege am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen zu Beginn des Schuljahres 2023/2024 Vom 15. Juni 2023 Az.: A 4 / C 5 – II.5.0 I. Gemäß § 40 Absatz 1 des Schulordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997 S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. März 2023 (Amtsbl. I S. 300), wird im Einvernehmen mit dem Landkreis Neunkirchen als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Neunkirchen sowie der Schulkonferenz am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen zum 1. August 2023 eine Berufsfachschule der Fachrichtung Heilerziehungspflege errichtet. Hierzu wird festgestellt: 1. Schulträger ist der Landkreis Neunkirchen. 2. Die Schule führt die Bezeichnung „Berufsfachschule der Fachrichtung Heilerziehungspflege am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum des Landkreises Neunkirchen“. 3. Mit der Schulleitung wird die Leiterin oder der Leiter des Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrums Neunkirchen beauftragt. 4. Die Berufsfachschule der Fachrichtung Heilerziehungspflege beginnt aufsteigend zum Schuljahr 2023/2024 mit der Fachstufe I und zum Schuljahr 2024/2025 mit der Fachstufe II und umfasst ab dem Schuljahr 2024/2025 die Fachstufe I und die Fachstufe II. Ab dem Schuljahr 2025/2026 umfasst der Bildungsgang der Berufsfachschule der Fachrichtung Heilerziehungspflege die Fachstufen I und II sowie die sich an die Fachstufe II anschließende berufspraktische Ausbildung in anerkannten Einrichtungen, die von der Berufsfachschule begleitet wird. II. Dieser Erlass tritt am 1. August 2023 in Kraft. Saarbrücken, den 15. Juni 2023 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Biewen


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