Erlass über die Errichtung einer Berufsfachschule für Haushaltsführung und ambulante Betreuung am Sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarbrücken zu Beginn des Schuljahres 2022/2023
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186 Erlass über die Errichtung einer Berufsfachschule für Haushaltsführung und ambulante Betreuung am Sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarbrücken zu Beginn des Schuljahres 2022/2023 Vom 29. Juni 2022 Az.: A 4/C 5 – II.6.0 I. Gemäß § 40 Absatz 1 des Schulordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997 S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629), wird am Sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarbrücken im Benehmen mit dem Regionalverband Saarbrücken als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarbrücken sowie der zuständigen Schulkonferenz am Sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarbrücken zum 1. August 2022 eine Berufsfachschule für Haushaltsführung und ambulante Betreuung errichtet. Hierzu wird festgestellt: 1. Die Schule führt die Bezeichnung „Berufsfachschule für Haushaltsführung und ambulante Betreuung am Sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarbrücken des Regionalverbandes Saarbrücken“. 2. Schulträger ist der Regionalverband Saarbrücken. 3. Mit der Schulleitung wird die Leiterin oder der Leiter des Sozialpflegerischen Berufsbildungszentrums Saarbrücken beauftragt. 4. Die Berufsfachschule für Haushaltsführung und ambulante Betreuung beginnt aufsteigend zum Schuljahr 2022/2023 mit der Unterstufe und zum Schuljahr 2023/2024 mit der Oberstufe. Ab dem Schuljahr 2024/2025 umfasst der Bildungsgang der Berufsfachschule für Haushaltsführung und ambulante Betreuung die Unter- und Oberstufe sowie das sich an die Oberstufe anschließende halbjährige Berufspraktikum in sozialen Einrichtungen, das von der Berufsfachschule begleitet wird. II. Dieser Erlass tritt am 1. August 2022 in Kraft. Saarbrücken, den 29. Juni 2022 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Biewen