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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass über die Errichtung einer Berufsfachschule für Kinderpflege am Berufsbildungszentrum Merzig zu Beginn des Schuljahres 2022/2023 und zur Änderung des Erlasses über die Errichtung eines Berufsbildungszentrums Merzig zu Beginn des Schuljahres 2004/2005

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Erlass über die Errichtung einer Berufsfachschule für Kinderpflege am Berufsbildungszentrum Merzig zu Beginn des Schuljahres 2022/2023 und zur Änderung des Erlasses über die Errichtung eines Berufsbildungszentrums Merzig zu Beginn des Schuljahres 2004/2005

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2022-08-01

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161 Erlass über die Errichtung einer Berufsfachschule für Kinderpflege am Berufsbildungszentrum Merzig zu Beginn des Schuljahres 2022/2023 und zur Änderung des Erlasses über die Errichtung eines Berufsbildungszentrums Merzig zu Beginn des Schuljahres 2004/2005 Vom 2. Juni 2022 Az.: A 4/C 5 – II.4.0 I. Gemäß § 40 Absatz 1 des Schulordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997 S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629), wird im Benehmen mit dem Landkreis Merzig-Wadern als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Merzig-Wadern sowie der zuständigen Schulkonferenz am Berufsbildungszentrum Merzig zum 1. August 2022 eine Berufsfachschule für Kinderpflege errichtet. Hierzu wird festgestellt: 1. Schulträger ist der Landkreis Merzig-Wadern. 2. Die Schule führt die Bezeichnung „Berufsfachschule für Kinderpflege am Berufsbildungszentrum Merzig des Landkreises MerzigWadern“. 3. Mit der Schulleitung wird die Leiterin oder der Leiter des Berufsbildungszentrums Merzig beauftragt. 4. Die Berufsfachschule für Kinderpflege beginnt aufsteigend zum Schuljahr 2022/2023 mit der Unterstufe und zum Schuljahr 2023/2024 mit der Oberstufe. Ab dem Schuljahr 2024/2025 umfasst der Bildungsgang der Berufsfachschule für Kinderpflege die Unter- und Oberstufe. II. Nummer 3 des Erlasses über die Errichtung eines Berufsbildungszentrums Merzig zu Beginn des Schuljahres 2004/2005 vom 16. Februar 2004 (Amtsbl. S. 546), zuletzt geändert durch den Erlass vom 8. April 2020 (Amtsbl. I S. 268), wird wie folgt gefasst: „3. Am Berufsbildungszentrum Merzig sind nach § 3b Absatz 5 des Schulordnungsgesetzes ab dem 1. August 2022 folgende beruflichen Schulen zusammengefasst: — Kaufmännische Berufsschule — Technisch-gewerbliche Berufsschule — Sozialpflegerische Berufsschule — Berufsfachschule der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung — Berufsfachschule der Fachrichtung Technik — Berufsfachschule der Fachrichtung Gesundheit und Soziales — Berufsfachschule für Haushaltsführung und ambulante Betreuung — Berufsfachschule für Kinderpflege — Fachoberschule – Fachbereich Wirtschaft – — Fachoberschule – Fachbereich Ingenieurwesen (Fachrichtung Technik) – — Fachoberschule – Fachbereich Gesundheit und Soziales – — Akademie für Erzieherinnen und Erzieher – Fachschule für Sozialpädagogik – — Berufliches Oberstufengymnasium der Fachrichtung Wirtschaft sowie der Fachrichtung Gesundheit und Soziales.“ III. Dieser Erlass tritt am 1. August 2022 in Kraft. Saarbrücken, den 2. Juni 2022 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Biewen


Erlass über die Errichtung einer Berufsfachschule für Kinderpflege am Berufsbildungszentrum Merzig zu Beginn des Schuljahres 2022/2023 und zur Änderung des Erlasses über die Errichtung eines Berufsbildungszentrums Merzig zu Beginn des Schuljahres 2004/2005Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen