Erlass über die Errichtung einer Berufsfachschule für Kinderpflege und einer Akademie für Erzieherinnen und Erzieher Fachschule für Sozialpädagogik am Berufsbildungszentrum Homburg zu Beginn des Schuljahres 2023/2024
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63 Erlass über die Errichtung einer Berufsfachschule für Kinderpflege und einer Akademie für Erzieherinnen und Erzieher — Fachschule für Sozialpädagogik — am Berufsbildungszentrum Homburg zu Beginn des Schuljahres 2023/2024 und zur Änderung des Erlasses über die Errichtung eines Berufsbildungszentrums Homburg zu Beginn des Schuljahres 2003/2004 Vom 23. Januar 2023 Az.: C 5/A 4 – II.2.0 I. Gemäß § 40 Absatz 1 des Schulordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997 S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13. Juli 2022 (Amtsbl. I S. 1018), wird im Benehmen mit dem Saarpfalzkreis als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Homburg/St. Ingbert sowie der zuständigen Schulkonferenz am Berufsbildungszentrum Homburg zum 1. August 2023 eine Berufsfachschule für Kinderpflege und eine Akademie für Erzieherinnen und Erzieher – Fachschule für Sozialpädagogik – errichtet. Hierzu wird festgestellt: 1. Schulträger beider Schulen ist der Saarpfalzkreis. 2. Die Berufsfachschule für Kinderpflege führt die Bezeichnung „Berufsfachschule für Kinderpflege am Berufsbildungszentrum Homburg des Saarpfalzkreises“. Die Fachschule für Sozialpädagogik führt die Bezeichnung „Akademie für Erzieherinnen und Erzieher – Fachschule für Sozialpädagogik – am Berufsbildungszentrum Homburg des Saarpfalzkreises“. 3. Mit der Schulleitung wird jeweils die Leiterin oder der Leiter des Berufsbildungszentrums Homburg beauftragt. 4. Die Berufsfachschule für Kinderpflege beginnt aufsteigend zum Schuljahr 2023/2024 mit der Unterstufe und zum Schuljahr 2024/2025 mit der Oberstufe. Ab dem Schuljahr 2025/2026 umfasst der Bildungsgang der Berufsfachschule für Kinderpflege die Unter und Oberstufe. Die Akademie für Erzieherinnen und Erzieher – Fachschule für Sozialpädagogik – beginnt aufsteigend zum Schuljahr 2023/2024 mit der einjährigen beruflichen Vorbereitungsmaßnahme in dualisierter Form, zum Schuljahr 2024/2025 mit der Unterstufe der fachtheoretischen Ausbildung und zum Schuljahr 2025/2026 mit der Oberstufe der fachtheoretischen Ausbildung. Ab dem Schuljahr 2026/2027 umfasst der Bildungsgang die berufliche Vorbereitungsmaßnahme in dualisierter Form, die Unter- und Oberstufe der fachtheoretischen Ausbildung sowie die sich an die Oberstufe der fachtheoretischen Ausbildung anschließende einjährige fachpraktische Ausbildung in geeigneten Praxiseinrichtungen, die von Arbeitsgemeinschaften an der Fachschule begleitet wird. II. Nummer 3 des Erlasses über die Errichtung eines Berufsbildungszentrums Homburg zu Beginn des Schuljahres 2003/2004 vom 1. April 2003 (GMBl. Saar S. 76), zuletzt geändert durch den Erlass vom 21. Juli 2020 (Amtsbl. I S. 725), wird wie folgt gefasst: „3. Am Berufsbildungszentrum Homburg sind gemäß § 3b Absatz 5 des Schulordnungsgesetzes ab dem 1. August 2023 folgende beruflichen Schulen zusammengefasst: — Kaufmännische Berufsschule — Technisch-gewerbliche Berufsschule — Sozialpflegerische Berufsschule — Berufsfachschule der Fachrichtung Technik — Berufsfachschule der Fachrichtung Gesundheit und Soziales — Berufsfachschule der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung — Berufsfachschule für Kinderpflege — Fachoberschule – Fachbereich Ingenieurwesen (Fachrichtung Technik) – — Fachoberschule – Fachbereich Wirtschaft – — Fachoberschule – Fachbereich Wirtschaft (Fachrichtung Wirtschaftsinformatik) – — Fachoberschule – Fachbereich Gesundheit und Soziales – — Akademie für Erzieherinnen und Erzieher – Fachschule für Sozialpädagogik – — Berufliches Oberstufengymnasium der Fachrichtung Wirtschaft sowie der Fachrichtung Gesundheit und Soziales“ III. Dieser Erlass tritt am 1. August 2023 in Kraft. Saarbrücken, den 23. Januar 2023 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Biewen