Erlass über die Errichtung einer Förderschule geistige Entwicklung in Saarbrücken und einer Förderschule geistige Entwicklung in Emmersweiler sowie über die Änderung von Schulbezirken
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100 Erlass über die Errichtung einer Förderschule geistige Entwicklung in Saarbrücken und einer Förderschule geistige Entwicklung in Emmersweiler sowie über die Änderung von Schulbezirken Vom 24. April 2020 Az.: B 2 / C2 – III. 1.15/ C2 – III.1.16 / C2 – III 1.2 / C2 – III.1.0 Gemäß § 19 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997 S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28. August 2019 (Amtsbl. I S. 668), ergeht im Benehmen und gemäß § 40 Schulordnungsgesetz (SchoG) ergeht im Einvernehmen mit dem Regionalverband Saarbrücken als Schulträger und jeweils nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarbrücken sowie der Schulkonferenzen der Förderschulen geistige Entwicklung in Saarbrücken-Heusweiler und in Saarbrücken-Dudweiler folgender Erlass: 1. Zum 1. August 2020 wird in Saarbrücken eine Förderschule geistige Entwicklung errichtet. Die Schule führt die Bezeichnung „Förderschule geistige Entwicklung Saarbrücken“. Der Schulbezirk der Schule umfasst das Gebiet der Stadtteile beziehungsweise Distrikte Alt-Saarbrücken, St. Johann, Malstatt, Burbach1), Eschberg und Bellevue der Landeshauptstadt Saarbrücken. 2. Zum 1. August 2020 wird in Emmersweiler eine Förderschule geistige Entwicklung errichtet. Die Schule führt die Bezeichnung „Förderschule geistige Entwicklung Emmersweiler“. Der Schulbezirk der Schule umfasst das Gebiet a) des Distrikts Folsterhöhe der Landeshauptstadt Saarbrücken b) der Mittelstadt Völklingen mit Ausnahme des Stadtteils Luisenthal c) der Gemeinde Großrosseln d) der Gemeinde Kleinblittersdorf Die Schülerinnen und Schüler der Förderschule geistige Entwicklung Emmersweiler, die bereits vor dem 1. August 2020 eine der unter den Ziffern 3 und 4 genannten Förderschulen geistige Ent1) Der Schulbezirk der Förderschule geistige Entwicklung Saarbrücken umfasst im Stadtteil Burbach das Gebiet folgender Straßen beziehungsweise Straßenzüge: Rheinstraße, Molsheimer Straße, Straßburger Straße, Odilienbergstraße, Mülhauser Straße, Weißenburger Straße, Rappoltsweiler Straße, Colmarer Straße, Isenheimer Straße, Gebweiler Straße, Rheinstraße, Hubert-Müller-Straße, Von-der-Heydt-Straße (Hausnummern 1 – 34 sowie Hausnummern 51 und 52). 2) Der Schulbezirk der Förderschule geistige Entwicklung Saarbrücken-Heus weiler umfasst das Gebiet des Stadtteils Burbachs mit Ausnahme der unter Fußnote 1 genannten Straßen beziehungsweise Straßenzüge. wicklung besucht haben, werden ab dem 1. August 2020 bis längstens zum 31. Dezember 2020 vorübergehend in den Räumlichkeiten der Förderschule geistige Entwicklung unterrichtet, die sie zuvor besucht haben. Schülerinnen und Schüler der Förderschule geistige Entwicklung Emmersweiler, die zum 1. August 2020 in die Förderschule Emmersweiler eingeschult werden, werden bis längstens zum 31. Dezember 2020 vorübergehend in den Räumlichkeiten einer der unter den Ziffern 1, 3 oder 4 genannten Förderschulen geistige Entwicklung unterrichtet. 3. Ab dem 1. August 2020 umfasst der Schulbezirk der Förderschule geistige Entwicklung in Saarbrücken-Heusweiler das Gebiet a) der Stadtteile Burbach2), Altenkessel, Gersweiler und Klarenthal der Landeshauptstadt Saarbrücken b) des Stadtteils Luisenthal der Mittelstadt Völklingen c) der Stadt Püttlingen d) der Gemeinde Heusweiler e) der Gemeinde Riegelsberg f) der Gemeinde Quierschied mit Ausnahme des Ortsteils Fischbach-Camphausen 4. Ab dem 1. August 2020 umfasst der Schulbezirk der Förderschule geistige Entwicklung in Saarbrücken-Dudweiler das Gebiet a) der Stadtteile beziehungsweise Distrikte St. Arnual, Bischmisheim, Dudweiler, Jägersfreude, Herrensohr, Scheidt, Ensheim, Eschringen, Güdingen, Schafbrücke, Bübingen, Brebach sowie Fechingen der Landeshauptstadt Saarbrücken b) der Stadt Friedrichsthal c) der Stadt Sulzbach d) des Ortsteils Fischbach-Camphausen der Gemeinde Quierschied 5. Dieser Erlass tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Saarbrücken, den 24. April 2020 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Forster