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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass über die Errichtung einer staatlichen Förderschule emotionale und soziale Entwicklung in Saarbrücken-Altenkessel vom 1. Juli 2019

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Erlass über die Errichtung einer staatlichen Förderschule emotionale und soziale Entwicklung in Saarbrücken-Altenkessel vom 1. Juli 2019

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2019-08-01

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131 Erlass über die Errichtung einer staatlichen Förderschule emotionale und soziale Entwicklung in Saarbrücken-Altenkessel Vom 1. Juli 2019 Az.: A4/C2 III.2.13 I. 1. Aufgrund der §§ 19 Absatz 1, 38 Absatz 3 und 40 Absatz 1 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997 S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. Januar 2016 (Amtsbl. I S. 120), wird nach Anhörung der Schulregionkonferenz des Regionalverbandes Saarbrücken mit Wirkung vom 1. August 2019 in Saarbrücken-Altenkessel eine Förderschule emotionale und soziale Entwicklung in Trägerschaft des Landes errichtet und das Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken als Schulbezirk festgelegt. 2. Die Schule führt die Bezeichnung „Staatliche Förderschule emotionale und soziale Entwicklung Saarbrücken-Altenkessel“. II. Dieser Erlass tritt am 1. August 2019 in Kraft. Saarbrücken, den 1. Juli 2019 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Forster


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