Erlass über die Errichtung eines Berufsbildungszentrums St. Wendel zu Beginn des Schuljahres 2006/2007
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Erlass über die Errichtung eines Berufsbildungszentrums St. Wendel zu Beginn des Schuljahres 2006/2007 Vom 12. Juli 2006 Az.: C 5/C 2/C 4 – I.12.0/III.12.0 Gemäß § 40 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13. Juli 2005 (Amtsbl. S. 1226), wird im Benehmen mit dem Landkreis St. Wendel als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz St. Wendel sowie der zuständigen Schulkonferenzen mit Wirkung vom 01. August 2006 durch Zusammenlegung des Kaufmännischen Berufsbildungszentrums St. Wendel und des Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrums St. Wendel ein neues Berufsbildungszentrum St. Wendel errichtet. Hierzu wird festgestellt: 1. Schulträger ist der Landkreis St. Wendel. 2. Das Berufsbildungszentrum führt die Bezeichnung „Berufsbildungszentrum St. Wendel des Landkreises St. Wendel“. 3. Am Berufsbildungszentrum St. Wendel sind nach § 3 b Abs. 5 SchoG folgende berufliche Schulen zusammengefasst: – Kaufmännische Berufsschule – Technisch-gewerbliche Berufsschule – Sozialpflegerische Berufsschule – Berufsgrundschule/Hauswirtschaft-Sozialpflege – Gewerbeschule – Sozialpflegeschule – Handelsschule – Berufsfachschule für Haushaltsführung und ambulante Betreuung – Fachoberschule – Fachbereich Ingenieurwesen (Fachrichtung Technik) – – Fachoberschule – Fachbereich Sozialwesen – – Fachoberschule – Fachbereich Wirtschaft – – ab dem Schuljahr 2007/2008, beginnend mit der Einführungsphase: Oberstufe des Gymnasiums der Fachrichtung Wirtschaft sowie der Fachrichtung Gesundheit und Soziales Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft Im Auftrag Quirin