Erlass über die Errichtung eines Oberstufengymnasiums der berufsbezogenen Fachrichtungen Wirtschaft sowie Gesundheit und Soziales am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarlouis zu Beginn des Schuljahres 2009/2010
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Erlasse 24 Erlass über die Errichtung eines Oberstufengymnasiums der berufsbezogenen Fachrichtungen Wirtschaft sowie Gesundheit und Soziales am Berufsbildungszentrum Homburg zu Beginn des Schuljahres 2009/2010 und zur Änderung des Erlasses über die Errichtung eines Berufsbildungszentrums Homburg zu Beginn des Schuljahres 2003/2004 Vom 4. Januar 2009 Az.: C 5/C 2/C 4 – II.2.0/III.2.0 1. Gemäß § 40 Absatz 1 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schul ordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. Juni 2008 (Amtsbl. S. 1258), wird im Benehmen mit dem Saarpfalz-Kreis als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Homburg/St. Ingbert sowie der zuständigen Schulkonferenz am Berufsbildungszentrum Homburg zum 1. August 2009 ein Oberstufengymnasium der berufsbezogenen Fachrichtungen Wirtschaft sowie Gesundheit und Soziales errichtet. Das Oberstufengymnasium führt zur allgemeinen Hochschulreife. 2. Nummer 3 des Erlasses über die Errichtung eines Berufsbildungszentrums Homburg zu Beginn des Schuljahres 2003/2004 vom 1. April 2003 (GMBl. Saar S. 76) erhält folgende Fassung: „ 3. Am Berufsbildungszentrum Homburg sind nach § 3 b Absatz 5 SchoG folgende beruflichen Schulen zusammengefasst: — Kaufmännische Berufsschule — Technisch-gewerbliche Berufsschule — Sozialpflegerische Berufsschule — Berufsgrundschule/Hauswirtschaft-Sozialpflege — Gewerbeschule — Sozialpflegeschule — Handelsschule — Fachoberschule — Fachbereich Ingenieurwesen (Fachrichtung Technik) — — Fachoberschule — Fachbereich Wirtschaft — — Fachoberschule — Fachbereich Sozialwesen — — Oberstufengymnasium der berufsbezogenen Fachrichtungen Wirtschaft sowie Gesundheit und Soziales (aufsteigend beginnend mit der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe zum Schuljahr 2009/2010)“ 3. Dieser Erlass tritt am 1. August 2009 in Kraft. Saarbrücken, den 4. Januar 2009 Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur Im Auftrag Biewen-Boesen 23 Erlass über die Errichtung eines Oberstufengymnasiums der berufsbezogenen Fachrichtungen Wirtschaft sowie Gesundheit und Soziales am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarlouis zu Beginn des Schuljahres 2009/2010 Vom 4. Januar 2009 Az.: C 5/C 2/C 4 – II.10.0/III.10.0 Gemäß § 40 Absatz 1 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. Juni 2008 (Amtsbl. S. 1258), wird im Benehmen mit dem Landkreis Saarlouis als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarlouis sowie der zuständigen Schulkonferenz am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarlouis zum 1. August 2009 ein Oberstufengymnasium der berufsbezogenen Fachrichtungen Wirtschaft sowie Gesundheit und Soziales errichtet. Hierzu wird festgestellt: 1. Schulträger ist der Landkreis Saarlouis. 2. Das zur allgemeinen Hochschulreife führende Oberstufengymnasium ist nach § 3 b Absatz 5 SchoG der Organisationseinheit des Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrums Saarlouis zugeordnet. 3. Das Oberstufengymnasium beginnt aufsteigend zum Schuljahr 2009/2010 mit der Einführungsphase, zum Schuljahr 2010/2011 mit der ersten Jahrgangsstufe der Hauptphase und umfasst ab dem Schuljahr 2011/2012 die Einführungsphase und beide Jahrgangsstufen der Hauptphase. Saarbrücken, den 4. Januar 2009 Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur Im Auftrag Biewen-Boesen