Erlass über die Erweiterung des beruflichen Oberstufengymnasiums am Berufsbildungszentrum St. Ingbert und zur Änderung des Erlasses über die Errichtung eines Berufsbildungszentrums St. Ingbert zu Beginn des Schuljahres 2003/2004
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60 Erlass über die Erweiterung des beruflichen Oberstufengymnasiums am Berufsbildungszentrum St. Ingbert und zur Änderung des Erlasses über die Errichtung eines Berufsbildungszentrums St. Ingbert zu Beginn des Schuljahres 2003/2004 Vom 6. Februar 2019 Az.: A 4 / D 1 – I.11.0/II.11.0 I. Gemäß § 40 des Schulordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997 S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. Januar 2016 (Amtsbl. I S. 120), wurde die gymnasiale Oberstufe am Berufsbildungszentrum St. Ingbert im Benehmen mit dem Saarpfalz-Kreis als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Homburg/St. Ingbert sowie der Schulkonferenz zum 1. August 2018 um die berufsbezogene Fachrichtung Gesundheit und Soziales erweitert. Hierzu wird festgestellt: 1. Schulträger ist der Saarpfalz-Kreis. 2. Die Fachrichtung Gesundheit und Soziales der gymnasialen Oberstufe hat aufsteigend zum Schuljahr 2018/2019 mit der Einführungsphase begonnen, zum Schuljahr 2019/2020 beginnt sie mit der ersten Jahrgangsstufe der Hauptphase und umfasst ab dem Schuljahr 2020/2021 die Einführungsphase und beide Jahrgangsstufen der Hauptphase. II. Nummer 3 des Erlasses über die Errichtung eines Berufsbildungszentrums St. Ingbert zu Beginn des Schuljahres 2003/2004 vom 24. Februar 2003 (GMBl. S. 46, 66) wird wie folgt gefasst: „3. Am Berufsbildungszentrum St. Ingbert sind gemäß § 3b Absatz 5 des Schulordnungsgesetzes folgende berufliche Schulen zusammengefasst: — Kaufmännische Berufsschule — Technisch-gewerbliche Berufsschule — Sozialpflegerische Berufsschule — Berufsgrundschule/Hauswirtschaft-Sozialpflege — Handelsschule — Gewerbeschule — Sozialpflegeschule — Berufsfachschule für Haushaltsführung und ambulante Betreuung — Fachoberschule – Fachbereich Wirtschaft – — Fachoberschule – Fachbereich Ingenieurwesen (Fachrichtung Technik) – — Fachoberschule – Fachbereich Gesundheit und Soziales – — Fachschule für Technik — Berufliches Oberstufengymnasium der Fachrichtung Wirtschaft, der Fachrichtung Technik sowie der Fachrichtung Gesundheit und Soziales.“ III. Dieser Erlass tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Saarbrücken, den 6. Februar 2019 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Biewen