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VerwaltungsvorschriftenMinisterium der Finanzen und für WissenschaftErlass über die Festsetzung der Berechnungsfaktoren für die Zuführung zur Versorgungsrücklage

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Erlass über die Festsetzung der Berechnungsfaktoren für die Zuführung zur Versorgungsrücklage

Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft · vom 2008-04-14

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Ministerium der Finanzen Erlass über die Festsetzung der Berechungsfaktoren für die Zuführung zur Versorgungsrücklage für die Abschlagszahlung für das Jahr 2008 Vom 14. April 2008 Az: C/1-3-P 1602 Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Versorgungsrücklagen im Saarland vom 23. Juni 1999 (VersRG-SL), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. September 2006 (Amtsbl. S.1694, 1730), des Erlasses betreffend Errichtung des Sondervermögens „Versorgungsrücklage Saarland“ (GMBl. Saar 1999 S. 327), zuletzt geändert durch Erlass vom 9. Dezember 2003 (Amtsblatt 2004 S. 710), werden die anzuwendenden Berechnungsfaktoren für die Abschlagszahlung 2008 zum 15. Juni 2008 veröffentlicht: - Der Berechnungsfaktor für die Zuführung zur Versorgungsrücklage für Beamte, Richter usw. (Aktive) beträgt 0,005310225. - Der Berechnungsfaktor für die Zuführung zur Versorgungsrücklage für die Versorgungsempfänger beträgt 0,015753548. Im Auftrag gez. Dr. Spies


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