Erlass über die Festsetzung der Berechnungsfaktoren für die Zuführung zur Versorgungsrücklage für die Abschlagszahlung für das Jahr 2009
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Ministerium der Finanzen Erlass über die Festsetzung der Berechungsfaktoren für die Zuführung zur Versorgungsrücklage für die Abschlagszahlung für das Jahr 2010 Vom 13. April 2010 (Amtsbl. S. 286) Az: C/1-3-P 1602 Gemäß § 6 Abs.2 Satz 1 des Gesetzes über Versorgungsrücklagen im Saarland vom 23. Juni 1999 (VersRG-SL), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. September 2006 (Amtsbl. S.1694, 1730), des Erlasses betreffend Errichtung des Sondervermögens „Versorgungsrücklage Saarland“ (GMBl. Saar 1999 S. 327), zuletzt geändert durch Erlass vom 9. Dezember 2003 (Amtsblatt 2004 S. 710), werden die anzuwendenden Berechnungsfaktoren für die Abschlagszahlung 2010 zum 15. Juni 2010 veröffentlicht: - Der Berechnungsfaktor für die Zuführung zur Versorgungsrücklage für Beamte, Richter usw. (Aktive) beträgt 0,005426995. - Der Berechnungsfaktor für die Zuführung zur Versorgungsrücklage für die Versorgungsempfänger beträgt 0,024468611. Im Auftrag gez. Dr. Spies