Erlass über die Festsetzung der Berechnungsfaktoren für die Zuführung zur Versorgungsrücklage für die Abschlagszahlung für das Jahr 2015
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Erlass über die Festsetzung der Berechnungsfaktoren für die Zuführung zur Versorgungsrücklage für die Abschlagszahlung für das Jahr 2015 Vom 20. Mai 2015 Az: C/1-3-P 1602 Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Versorgungsrücklagen im Saarland vom 23. Juni 1999 (VersRG-SL), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Dezember 2013 (Amtsbl. I S. 323), des Erlasses betreffend Errichtung des Sondervermögens „Versorgungsrücklage Saarland“ (GMBl. Saar 1999 S. 327), zuletzt geändert durch Erlass vom 9. Dezember 2003 (Amtsbl. 2004 S. 710), werden die anzuwendenden Berechnungsfaktoren für die Abschlagszahlung 2015 zum 15. Juni 2015 veröffentlicht: • Der Berechnungsfaktor für die Zuführung zur Versorgungsrücklage für Beamte, Richter usw. (Aktive) beträgt 0,010266986. • Der Berechnungsfaktor für die Zuführung zur Versorgungsrücklage für die Versorgungsempfänger beträgt 0,032830630. Saarbrücken, den 27. Mai 2015 Ministerium für Finanzen und Europa Im Auftrag Künzer