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VerwaltungsvorschriftenMinisterium der Finanzen und für WissenschaftErlass über die Festsetzung der Berechnungsfaktoren für die Zuführung zur Versorgungsrücklage für die Abschlagszahlung und die Schlusszahlung für das Jahr 2016

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Erlass über die Festsetzung der Berechnungsfaktoren für die Zuführung zur Versorgungsrücklage für die Abschlagszahlung und die Schlusszahlung für das Jahr 2016

Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft · vom 2016-05-12

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316 Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 12. Mai 2016 122 Erlass über die Festsetzung der Berechnungsfaktoren für die Zuführungen zur Versorgungsrücklage für die Abschlagszahlung und die Schlusszahlung für das Jahr 2016 Vom 25. April 2016 Az: C/1-3-P 1602 Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Versorgungsrücklagen im Saarland vom 23. Juni 1999 (VersRG-SL), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Dezember 2015 (Amtsbl. I S. 967), des Erlasses betreffend Errichtung des Sondervermögens „Versorgungsrücklage Saarland“ (GMBl. Saar 1999 S. 327), zuletzt geändert durch Erlass vom 9. Dezember 2003 (Amtsbl. 2004 S. 710), werden die anzuwendenden Berechnungsfaktoren für die Abschlagszahlung 2016 zum 15. Juni 2016 und die Schlusszahlung 2016 zum 15. Januar 2017 veröffentlicht: — Der Berechnungsfaktor für die Zuführung zur Versorgungsrücklage für Beamte, Richter usw. (Aktive) beträgt jeweils 0,011882762. — Der Berechnungsfaktor für die Zuführung zur Versorgungsrücklage für die Versorgungsempfänger beträgt jeweils 0,034497592. Saarbrücken, den 27. April 2016 Ministerium für Finanzen und Europa Im Auftrag Künzer


Erlass über die Festsetzung der Berechnungsfaktoren für die Zuführung zur Versorgungsrücklage für die Abschlagszahlung und die Schlusszahlung für das Jahr 2016Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen