Erlass über die Festsetzung der Berechnungsfaktoren für die Zuführung zur Versorgungsrücklage für die Schlusszahlung 2008
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text steht unten als Fließtext, ohne die sonst übliche Absatz-Feingliederung.
Verordnungen 515 Berichtigung der Bekanntmachung der Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gebühren und Auslagen der Bezirksschornsteinfegermeister (Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung) Vom 27. November 2008 Die Bekanntmachung der Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gebühren und Auslagen der Bezirksschornsteinfegermeister (Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung) vom 27. November 2008 (Amtsbl. S. 1880) ist wie folgt zu berichtigen: Der Minister für Umwelt In Vertretung Grün wird ersetzt durch Der Minister für Umwelt Mörsdorf Saarbrücken, den 27. November 2008 Ministerium für Umwelt Im Auftrag Hurth Erlasse 512 Erlass über die Festsetzung der Berechnungsfaktoren für die Zuführung zur Versorgungsrücklage für die Schlusszahlung für das Jahr 2008 Vom 17. November 2008 Az: C/1-3 – P 1602 Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Versorgungsrücklagen im Saarland vom 23. Juni 1999 (VersRG-SL), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. September 2006 (Amtsbl. S. 1694, 1730), des Erlasses betreffend Errichtung des Sondervermögens „Versorgungsrücklage Saarland“ (GMBl. Saar 1999 S. 327), zuletzt geändert durch Erlass vom 9. Dezember 2003 (Amtsblatt 2004 S. 710), werden die anzuwendenden Berechnungsfaktoren für die Schlusszahlung 2008 zum 15. Januar 2009 veröffentlicht: — Der Berechnungsfaktor für die Zuführung zur Versorgungsrücklage für Beamte, Richter usw. (Aktive) beträgt 0,005310225. — Der Berechnungsfaktor für die Zuführung zur Versorgungsrücklage für die Versorgungsempfänger beträgt 0,015753548. Ministerium der Finanzen Im Auftrag Dr. Spies