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VerwaltungsvorschriftenMinisterium der Finanzen und für WissenschaftErlass über die Festsetzung der Berechnungsfaktoren für die Zuführung zur Versorgungsrücklage für die Schlusszahlung für das Jahr 2004 vom 08.10.2004 (Amtsblatt S. 2343)

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Erlass über die Festsetzung der Berechnungsfaktoren für die Zuführung zur Versorgungsrücklage für die Schlusszahlung für das Jahr 2004 vom 08.10.2004 (Amtsblatt S. 2343)

Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft · vom 2004-10-08

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Ministerium der Finanzen Erlass über die Festsetzung der Berechungsfaktoren für die Zuführung zur Versorgungsrücklage für die Schlusszahlung für das Jahr 2004 Vom 8. November 2004 Az: C/1-3- P 1602 Gemäß § 6 Abs.2 Satz 1 des Gesetzes über Versorgungsrücklagen im Saarland vom 23. Juni 1999 (VersRG-SL), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Februar 2003 (Amtsbl. S.442), des Erlasses betreffend Errichtung des Sondervermögens „Versorgungsrücklage Saarland“ (GMBl. Saar 1999 S. 327) und den hierzu ergangenen Änderungen, werden die anzuwendenden Berechnungsfaktoren für die Schlusszahlung 2004 zum 15.1.2005 veröffentlicht: - Der Berechnungsfaktor für die Zuführung zur Versorgungsrücklage für Beamte, Richter usw. (Aktive) beträgt 0,005159556. - Der Berechnungsfaktor für die Zuführung zur Versorgungsrücklage für die Versorgungsempfänger beträgt 0,011417222. Im Auftrag gez. Dr. Spies


Erlass über die Festsetzung der Berechnungsfaktoren für die Zuführung zur Versorgungsrücklage für die Schlusszahlung für das Jahr 2004 vom 08.10.2004 (Amtsblatt S. 2343)Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen