Erlass über die Festsetzung der Berechnungsfaktoren für die Zuführungen zur Versorgungsrücklage für die Abschlagszahlung für das Jahr 2017
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566 Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 14. Juni 2017 166 Erlass über die Festsetzung der Berechnungsfaktoren für die Zuführungen zur Versorgungsrücklage für die Abschlagszahlung für das Jahr 2017 Vom 22. Mai 2017 Az: C/1 3 P 1602 Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Versor gungsrücklagen im Saarland vom 23. Juni 1999 (Vers RG SL), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Dezem ber 2015 (Amtsbl. I S. 967), des Erlasses betreffend Errichtung des Sondervermögens „Versorgungsrück lage Saarland“ (GMBl. Saar 1999 S. 327), zu letzt geändert durch Erlass vom 9. Dezember 2003 (Amtsbl. 2004 S. 710), werden die anzuwendenden Berechnungsfaktoren für die Abschlagszahlung 2017 zum 15. Juni 2017 veröffentlicht: — Der Berechnungsfaktor für die Zuführung zur Versorgungsrücklage für Beamte, Richter usw. (Aktive ) beträgt 0,014471497. — Der Berechnungsfaktor für die Zuführung zur Ver sorgungsrücklage für die Versorgungsempfänger beträgt 0,037168367. Saarbrücken, den 22. Mai 2017 Ministerium für Finanzen und Europa Im Auftrag Künzer