Erlass über die Festsetzung der Berechnungsfaktoren für die Zuführungen zur Versorgungsrücklage für die Schlusszahlung für das Jahr 2017
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954 Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 9. November 2017 274 Erlass über die Festsetzung der Berechnungsfaktoren für die Zuführungen zur Versorgungsrücklage für die Schlusszahlung für das Jahr 2017 Vom 17. Oktober 2017 Az: C/1-3-P 1602 Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Versorgungsrücklagen im Saarland vom 23. Juni 1999 (VersRG-SL), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Dezember 2015 (Amtsbl. I S. 967), des Erlasses betreffend Errichtung des Sondervermögens „Versorgungsrücklage Saarland“ (GMBl. Saar 1999 S. 327), zuletzt geändert durch Erlass vom 9. Dezember 2003 (Amtsbl. 2004 S. 710), werden die anzuwendenden Berechnungsfaktoren für die die Schlusszahlung 2017 zum 15. Januar 2018 veröffentlicht: — Der Berechnungsfaktor für die Zuführung zur Versorgungsrücklage für Beamte, Richter usw. (Aktive) beträgt 0,014471497. — Der Berechnungsfaktor für die Zuführung zur Versorgungsrücklage für die Versorgungsempfänger beträgt 0,037168367. Saarbrücken, den 17. Oktober 2017 Ministerium für Finanzen und Europa Im Auftrag Künzer