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VerwaltungsvorschriftenMinisterium der Finanzen und für WissenschaftErlaß über die Festsetzung der für die Abschlagszahlung zur Versorgungsrücklage für das Jahr 2003 anzuwendenden Berechnungsfaktoren

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Erlaß über die Festsetzung der für die Abschlagszahlung zur Versorgungsrücklage für das Jahr 2003 anzuwendenden Berechnungsfaktoren

Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft · vom 2003-05-21

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Erlass über die Festsetzung der für die Abschlagszahlung zur Versorgungsrücklage für das Jahr 2003 anzuwendenden Berechnungsfaktoren Vom 21.05.2003 Az: C/1-3- P 1602 Gemäß § 6 Abs.2 Satz 1 des Gesetzes über Versorgungsrücklagen im Saarland vom 23. Juni 1999 (VersRG-SL) zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Februar 2003 (Amtsbl. S.442), des Erlasses betreffend Errichtung des Sondervermögens „Versorgungsrücklage Saarland“ (GMBl. Saar 1999 S. 327) und den hierzu ergangenen Änderungen, sowie im Vorgriff auf die zu erwartenden Anpassungen der Berechnungsformel, die sich aus dem Versorgungsänderungsgesetz vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I. S. 3926) ergeben, werden die anzuwendenden Berechnungsfaktoren für die Abschlagszahlung zum 15.06.2003 veröffentlicht: 1. Der Berechnungsfaktor für die Zuführung zur Versorgungsrücklage für Beamte, Richter usw. (Aktive) beträgt 0,005159556. 2. Der Berechnungsfaktor für die Zuführung zur Versorgungsrücklage für die Versorgungsempfänger beträgt 0,006792357.


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