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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass über die Genehmigung der Übernahme und des Betriebs sowie das Fortbestehen der Anerkennung der privaten Förderschule soziale Entwicklung in Neunkirchen - Pallotti-Schule

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Erlass über die Genehmigung der Übernahme und des Betriebs sowie das Fortbestehen der Anerkennung der privaten Förderschule soziale Entwicklung in Neunkirchen - Pallotti-Schule

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2023-06-13

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290 Erlass über die Genehmigung der Übernahme und des Betriebs sowie das Fortbestehen der Anerkennung der privaten Förderschule soziale Entwicklung in Neunkirchen — Pallotti-Schule Vom 11. November 2024 Az.: A 4/ C 2 – 2.15.1.1 Gemäß den §§ 6 Absatz 1 und 18 Absatz 1 des Privatschulgesetzes (PrivSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Mai 1985 (Amtsbl. S. 610), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24. Juni 2020 (Amtsbl. I S. 529), wird der Marienhaus Jugendhilfe und Bildungswerk GmbH genehmigt, die private Förderschule für soziale Entwicklung in Neunkirchen – Pallotti Schule mit Wirkung vom 13. Juni 2023 von der Pallottiner Jugendhilfe und Bildungswerk gGmbH zu übernehmen und zu betreiben. Die der privaten Förderschule für soziale Entwicklung in Neunkirchen – Pallotti-Schule verliehene Eigenschaft als anerkannte Ersatzschule bleibt bestehen. Saarbrücken, den 11. November 2024 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Schmitt-Riechelmann


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