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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass über die Genehmigung der Übernahme und des Betriebs sowie die weitere Anerkennung der Pallotti-Schule in Neunkirchen

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Erlass über die Genehmigung der Übernahme und des Betriebs sowie die weitere Anerkennung der Pallotti-Schule in Neunkirchen

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2007-04-30

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Erlass über die Genehmigung der Übernahme und des Betriebs sowie die weitere Anerkennung der Pallotti-Schule in Neunkirchen Vom 30. April 2007 Az.: A / B 4 – III.2.4 Gemäß den §§ 6 Abs. 1 und 18 Abs. 1 des Privatschulgesetzes (PrivSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Mai 1985 (Amtsbl. S. 610), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Februar 2006 (Amtsbl. S. 474), wird der Pallottiner Jugendhilfe und Bildungswerk gGmbH, Limburg an der Lahn, genehmigt, die PallottiSchule (Schule für Erziehungshilfe) in Neunkirchen von dem Verein der Norddeutschen Pallottiner e.V. zu übernehmen und zu betreiben. Die der Pallotti-Schule verliehene Eigenschaft als anerkannte Ersatzschule bleibt bestehen. Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft Im Auftrag Mohr


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