Erlass über die Kennzeichnung von Führungskräften an Einsatzstellen
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Erlass über die Kennzeichnung von Führungskräften an Einsatz steIlen Az.: E4-4177-03 1. Kennzeichnung Vom 1. Juni 2009 Bei Einsätzen ist eine durchgängige und einheitliche Kennzeichnung der Führungs ebenen und besonderen Funktionen ein wesentlicher Bestandteil der FOhrungsorganisation. . Die FOhrungskräfte an Einsatzstellen sind daher bei allen Einsätzen durch die Ver wendung von Oberziehwesten gemäß der nachfolgenden Tabelle zu kennzeichnen: Tabelle 1: Funktion Einsatzleiter/Einsatzleiterin Einsatzabschnittsleiterl Einsatzabschnittsleiterin Untereinsatzabschnittsleiterl Unterabschnittsleiterinl Zugführer/ZugfOhrerin GruppenführerlStaffelfOhrer Leiter Atemschutzoberwachung Öffentlichkeitsarbeit Notfaliseelsorge/Krisenintervention Leitender Notarzt/Leitende Notärztin Organisatorischer Leiter Rettungsdienst! Organisatorische Leiterin Rettungdienst 2. Anforderungen 2.1 AusfOhrung Westenfarbe Westenaufschrift gelb (RAL 1003) Einsatzleiter weiß (RAL 9010) Abschnittsleiter rot (RAL 3000) Zugführer blau (RAL 5005) GruppenfOhrer [Fahrzeug] weiß-schwarz-kariert Atemschutzüberwachung !lrOn (RAL 6018) Pressesprecher violett (RAL 4008) -- weiß (RAL 9010) Leitender Notarzt weiß (RAL 9010) Organisatorischer Leiter Die Oberziehwesten sind als ärmellose Westen gemäß Tabelle 1 sowie den Punkten 2.2, 2.3 und 2.4 auszufOhren. Hinsichtlich des zu verwendenden Westenmaterials sind keine besonderen Anforderungen zu erfüllen. Alternativ zu diesen Oberziehwes ten können auch Überwürfe eingesetzt werden, wobei die beschriebenen Anforde rungen entsprechend gelten. 2.2 Warn- und Reflexausstattung Die Überziehwesten sind, falls fOr eine ausreichende Warnwirkung in Verkehrsberei chen erforderlich, im Brust- und im Rückenbereich mit einem 15 cm breiten relro reflektierenden Streifen auszurüsten. Die Oberkante des Streifens liegt etwa 15 cm unterhalb der Kragennaht der Westen. Das retroreflektierende Material und die ge samte Warnwirkung müssen der DIN EN 471 (Stand August 1994), Abschnitte 6 und 7 genügen. Das Anbringen der vorbeschriebenen retroreflektierenden Streifen ist optional möglich, wenn die Weste allein bereits die Forderungen der DIN EN 471 erfüllt. 2.3 Beschriftung Die Überziehwesten sind gemäß Tabelle 1 Spalte 3 (Westenaufschrift) zu beschrif ten. Der Aufdruck erfolgt jeweils auf Vorder- und ROckseite. Sind die Überziehwesten gemäß Punkt 2.2 mit einem retroreflektierenden Streifen ausgerüstet, erfolgt die Be schriftung auf dem Streifen jeweils auf Vorder- und Rückseite. Die Schrifthöhe be trägt mindestens 5,5 cm. Die Schriftfarbe ist schwarz. 2.4 Größen Die Größe der Überwesten ist so zu wählen, dass sie problemlos über die Feuer wehrüberjacke nach HuPF Teil 1 gezogen werden kann. 3, Verwendung Die verschiedenen Überziehwesten sind in den Landkreisen und im Regionalverband SaarbrOcken grundsätzlich in den Einsatzleitwagen mitzufOhren. Ausgenommen hiervon sind die Kennzeichnungen der Einheitenführer oder EinheitenfOhrerinnen (Gruppen- I StaffelfOhrer und ZugfOhrer). Diese Überziehwesten werden in den Löschbezirken in den jeweiligen Fahrzeugen mitgeführt. Die Überziehwesten dürfen an Einsatzstellen bei Großschadenslagen nur von den jeweiligen Funktionsträgem getragen werden. Bei Übemahme oder Übergabe der Funktion haben die bisherigen Funktionsträger die Überziehwesten abzulegen. Im Besonderen ist die beschriebene Kennzeichnung auch bei ABC-Einsätzen nach dem saarländischen Hilfeleistungskonzept umzusetzen. 4. Hinweise Die Helmkennzeichnung für Führungskräfte der Feuerwehr nach Nummer V der Ver waltungsvorschrift über die Dienstkleidung der Feuerwehr 0IV Feuerwehr Dienstkleidung) vom 2. April 1991 (Amtsbl. S. 450) ist unverändert anzuwenden. Wird die AtemschutzOberwachung von einem Einheitenführer oder einer Einheiten fOhrerin zusätzlich zu seinen oder ihren Führungsaufgaben durchgeführt, trägt er oder sie die Farbe seiner oder ihrer Führungsebene. Überträgt er oder sie diese Auf gabe an einen Feuerwehrangehörigen oder eine Feuerwehrangehörige, legt dieser oder diese die schwarz-weiß-karierte Weste an. 5. Inkrafttreten, Außerkrafttreten Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Erlass über die Kennzeichnung von FOhrungskräften an Einsatzstellen bei Großschadens lagen vom 10. April 2002 außer Kraft. Saarbrücken, den 29. April 2009 ;?�L MOllenbach