Erlass über die Kennzeichnung von Führungskräften an Einsatzstellen bei Großschadenslagen
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Ministerium für Inneres und Sport E 4 - 4177 - 03 Erlass über die Kennzeichnung von Führungskräften an Einsatzstellen bei Großschadenslagen Vom 10. April 2002 1. Kennzeichnung Bei Großschadenslagen ist eine durchgängige und einheitliche Kennzeichnung der Führungsebenen wesentlicher Bestandteil für den Einsatzerfolg. Die Führungskräfte der Feuerwehren an Einsatzstellen sind daher bei Großschadenslagen durch die Verwendung von Überziehwesten gemäß der nachfolgenden Tabelle wie folgt zu kennzeichnen: Funktion Westenfarbe Westenaufschrift Einsatzleiterin/ Einsatzleiter gelb nach RAL 1003 Einsatzleiter Einsatzabschnittsleiterin/ Einsatzabschnittsleiter weiß nach RAL 9010 Abschnittsleiter zusätzliche Führungsfunktion (z.B. Untereinsatzabschnittsleiterin/ Untereinsatzabschnittsleiter, Zugführerin/ Zugführer rot nach RAL 3000 ----- Öffentlichkeitsarbeit grün nach RAL 6018 Presse Notfallseelsorge/ Krisenintervention violett nach RAL 4008 ----- 2. Anforderungen 2.1 Ausführung Die Überziehwesten sind als ärmellose Westen gemäß Tabelle 1 sowie den Punkten 2.2, 2.3 und 2.4 auszuführen. Hinsichtlich des zu verwendenden Westenmaterials sind keine besonderen Anforderungen zu erfüllen. Alternativ zu diesen Überziehwesten können auch Überwürfe eingesetzt werden, wobei die beschriebenen Anforderungen entsprechend gelten. 2.2 Warn- und Reflexausstattung (optional) Die Überziehwesten können im Brust- und im Rückenbereich mit einem 15 cm breiten retroreflektierenden Streifen ausgerüstet werden. Die Oberkante des Streifens liegt etwa 15 cm unterhalb der Kragennaht der Westen. Das retroreflektierende Material muss der DIN EN 471 (Stand: August 94), Abschnitte 6 und 7 genügen. 2.3 Beschriftung Die Überziehwesten sind gemäß Tabelle 1 Spalte 3 (Westenaufschrift) zu beschriften. Der Aufdruck erfolgt jeweils auf Vorder- und Rückseite. Sind die Überziehwesten gemäß Punkt 2.2 mit einem retroreflektierenden Streifen ausgerüstet, erfolgt die Beschriftung auf dem Streifen jeweils auf Vorder- und Rückseite. Die Schrifthöhe beträgt mindestens 5,5 cm. Die Schriftfarbe ist grundsätzlich schwarz. 2.4 Größen Die Größe der Überwesten ist so zu wählen, dass sie problemlos über die Feuerwehrüberjacke nach HuPF Teil 1 gezogen werden kann. 3. Verwendung Die verschiedenen Überziehwesten sind in den Landkreisen und im Stadtverband Saarbrücken in den Einsatzleitwagen mitzuführen. Die Überziehwesten dürfen an Einsatzstellen bei Großschadenslagen nur von den jeweiligen Funktionsträgern getragen werden. Bei Übernahme oder Übergabe der Funktion haben die bisherigen Funktionsträger die Überziehwesten abzulegen. 4. Hinweise Die Helmkennzeichnung für Führungskräfte der Feuerwehr nach Nummer V der Verwaltungsvorschrift über die Dienstkleidung der Feuerwehr (VV Feuerwehr-Dienstkleidung) vom 2. April 1991 (Amtsblatt S. 450) ist unverändert anzuwenden. Die bisher in den Landkreisen und im Stadtverband Saarbrücken eingesetzten Überziehwesten bzw. Überwürfe, die zumindest den aus der Tabelle unter Nummer 1 ersichtlichen Anforderungen entsprechen, dürfen weiter verwendet werden. In Vertretung Müllenbach