Erlass über die Ordnung der Ferien im Schuljahr 2026/2027 für die Europäische Schule Saarland Versuchsschule
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236 Erlass über die Ordnung der Ferien im Schuljahr 2026/2027 für die Europäische Schule Saarland — Versuchsschule — Vom 7. Oktober 2025 Az.: A4/C4 – ESS/FO Gemäß § 35 des Schulordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997 S. 147), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2025 (Amtsbl. I S. 566) geändert worden ist, in Verbindung mit § 40 sowie Anlage 4 des Erlasses – Schulordnung – der Europäischen Schule Saarland – Versuchsschule – vom 16. April 2021 (Amtsbl. I S. 992), der zuletzt durch den Erlass vom 5. November 2024 (Amtsbl. I S. 861) geändert worden ist, werden die Ferien an der Europäischen Schule Saarland – Versuchsschule – wie folgt festgesetzt (angegeben sind jeweils der erste beziehungsweise der letzte Ferientag, das Schuljahr umfasst mindestens 180 Unterrichtstage, 181 in Schaltjahren): 1. Ferientermine und Anzahl der beweglichen Ferientage im Schuljahr 2026/2027 Herbstferien Do, 8. Oktober 2026 bis Fr, 16. Oktober 2026 Weihnachtsferien Mo, 21. Dezember 2026 bis Do, 31. Dezember 2026 Fastnachtsferien Mo, 8. Februar 2027 bis Fr, 12. Februar 2027 Osterferien Di, 30. März 2027 bis Fr, 9. April 2027 Sommerferien Mo, 5. Juli 2027 bis Mi, 1. September 2027 Der Schule stehen noch zwei bewegliche Ferientage zur Verfügung. Die Termine der beweglichen Ferientage werden jährlich von der Schulkonferenz festgesetzt. Es ist im Interesse von Familien mit Kindern in verschiedenen Schulen wünschenswert, dass diese Termine zumindest auf Gemeindeebene abgestimmt werden. Diese beweglichen Ferientage dürfen nicht auf Tage unmittelbar vor oder nach den Ferien gelegt werden. Die Schule teilt die Termine der beweglichen Ferientage jeweils frühzeitig, spätestens drei Wochen vorher, der Schulaufsichtsbehörde mit. 3. Unterrichtsschluss vor den Ferien und Ausgabe der Halbjahreszeugnisse Der Unterricht schließt am letzten Schultag vor den Sommerferien nach der dritten Unterrichtsstunde; Gleiches gilt auch am Tag der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse. Am letzten Tag vor den Ferien innerhalb eines Schuljahres sowie vor einem beweglichen Ferientag ist Unterrichtsende nach der letzten stundenplanmäßigen Unterrichtsstunde. Die Halbjahreszeugnisse werden grundsätzlich am letzten Freitag im Monat Januar ausgegeben. 4. Inkrafttreten, Außerkrafttreten Der Erlass tritt am 1. August 2026 in Kraft. Der Erlass über die Ordnung der Ferien in den Schuljahren 2024/2025 bis 2025/2026 für die Europäische Schule Saarland – Versuchsschule – vom 24. November 2023 (Amtsbl. I S. 1086), der durch den Erlass vom 11. Juli 2024 (Amtsbl. I S. 506) geändert worden ist, tritt am 2. September 2026 außer Kraft. Saarbrücken, den 7. Oktober 2025 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Philippi