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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass über die Ordnung der Ferien in den Schuljahren 2010/11 bis 2014/15 für allgemeinbildende und berufliche Schulen im Saarland (Ferienordnung 2010/11 bis 2014/15)

Verwaltungsvorschrift

Erlass über die Ordnung der Ferien in den Schuljahren 2010/11 bis 2014/15 für allgemeinbildende und berufliche Schulen im Saarland (Ferienordnung 2010/11 bis 2014/15)

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2008-11-04

2.

ge – im Schuljahr 2011/12 ein zusätzlicher Ferientag, in den Schuljahren 2010/11, 2012/13 und 2014/15 jeweils zwei und im Schuljahr 2013/14 drei zusätzliche Ferientage zur Verfügung. Die Termine werden jährlich von der Schulkonferenz der jeweiligen Schule festgesetzt. Es ist im Interesse von Familien mit Kindern in verschiedenen Schulen wünschenswert, dass diese Termine zumindest auf Gemeindeebene abgestimmt werden. Diese beweglichen Ferientage dürfen nicht auf Tage unmittelbar vor oder nach den Sommerferien gelegt werden. Die Schulen teilen jeweils die Termine der beweglichen Ferientage frühzeitig, spätestens drei Wochen vorher, der Schulaufsichtsbehörde mit.

3.

und Sommerferien an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen nach der dritten Unterrichtsstunde. Am Unterrichtstag vor einem beweglichen Ferientag schließt der Unterricht regulär. Saarbrücken, den 4. November 2008 Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur Im Auftrag Mohr


Erlass über die Ordnung der Ferien in den Schuljahren 2010/11 bis 2014/15 für allgemeinbildende und berufliche Schulen im Saarland (Ferienordnung 2010/11 bis 2014/15)Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen